Jäger sollen „Problemwölfe“ schießen dürfen

CDU und Grüne wollen den Wolf in Schleswig-Holstein mit ganzjähriger Schonzeit ins Jagdrecht aufnehmen

Wolf auf einem Felsen im Wald. (Symbolbild: Eszter Miller)
Wolf auf einem Felsen im Wald. (Symbolbild: Eszter Miller)
  • Der Wolf ist zurück im Norden und bedroht Rehe und Schafe. Gefährliche Tiere sollen nun gejagt werden dürfen. Das plant die Koalition aus CDU und Grünen in Schleswig-Holstein.
  • Der FDP geht das nicht weit genug. Die Liberalen fordern „wolfsfreie Zonen“, insbesondere an der Westküste.
  • Die SPD hält dagegen das bestehende Wolfsmanagement für ausreichend.

Der Wolf ist nach knapp 200 Jahren zurück im Lande und bedroht Rehe und Schafe. Die Koalition will deswegen das Raubtier ins Jagdrecht aufnehmen, bei ganzjähriger Schonzeit. Gefährliche Tiere könnten dann erlegt werden, ebenso wie Wölfe, die bei einem Verkehrsunfall angefahren und verletzt werden. Silke Backsen (Grüne): „Sollte es uns jetzt gelingen, durch Aufnahme des Wolfes in das Jagdgesetz Rechtssicherheit für Jägerinnen und Jäger zu schaffen, wenn sie einen verletzten Wolf durch Fangschuss erlösen können, dann sehen wir darin auch einen Gewinn für den Tierschutz.“

Das Landwirtschaftsministerium arbeitet derzeit an einem entsprechenden Gesetzentwurf. Der FDP geht das nicht weit genug. Die Liberalen fordern „wolfsfreie Zonen“, insbesondere an der Westküste. Die SPD hält dagegen das bestehende Wolfsmanagement für ausreichend.

„Nur für absolute Ausnahmefälle brauchen wir die Fachkunde und Erfahrung unserer Jägerschaft“, betonte Hauke Göttsch (CDU). Bis ein Tier als Problemwolf eingestuft werde, müsse er wiederholt aufgefallen sein. Oliver Kumbartzky (FDP) sah das anders: „Wir dürfen bei der Ausbreitung des Wolfes nicht tatenlos zusehen.“ Die Zeit für „Märchenstunden und Romantisierungen“ sei vorbei. Insbesondere an der Nordsee sei die Sicherheit der Küstengebiete bedroht, wenn Wölfe die Schafe reißen, die auf den Deichen für kurzes Gras und feste Böden sorgen. Silke Backsen (Grüne) warf der FDP vor, „alles nur wegschießen zu wollen“ und Ängste zu schüren. Ziel müsse eine „Koexistenz von Wolf und Weidehaltung“ sein.

„Wir müssen im Lande mit ein bis zwei Rudeln rechnen“

Sandra Redmann (SPD) verwies auf das seit 2010 bestehende Wolfsmanagement des Landes, das Tierhalter mit Schutzzäunen versorgt, Beratung anbietet, Rissgutachten erstellt und Entschädigungszahlungen leistet. Dies habe sich bewährt. Es bestehe keine Notwendigkeit, jetzt mit der Aufnahme ins Jagdrecht eine „Parallelstruktur“ aufzubauen.

Sein Haus sei dabei, so Landwirtschaftsminister Werner Schwarz (CDU), die Zuständigkeiten zwischen dem Landwirtschafts- und dem Umweltministerium in dieser Sache zu klären. Wolfsfreie Zonen, wie die FDP sie fordere, seien rechtlich „zurzeit nicht möglich“. Schwarz verwies darauf, dass sich zwei Wolfspaare in den Kreisen Segeberg und Herzogtum Lauenburg niedergelassen hätten: „Wir müssen damit rechnen, dass wir in den nächsten Jahren ein bis zwei Rudel im Land haben.“  Christian Dirschauer (SSW) hielt die Pläne von CDU und Grünen derzeit für nicht konkret genug. Man müsse „den Gesetzentwurf abwarten und sehr genau prüfen“.

Am Ende wurde der Koalitionsantrag mit breiter Mehrheit angenommen, das FDP-Papier fand bei keiner anderen Fraktion Zustimmung. Seit 2007 wurden in Schleswig-Holstein 323 Wolfsattacken gezählt, bei denen 750 Nutz- und Wildtiere, umgekommen sind.

Quelle: Schleswig-Holsteinischer Landtag