Glarner Wildhut erlegt Wolf

13 gerissene Schafe und zwei Ziegen bedeuteten das Todesurteil für eine Einzelwölfin im Schweizer Kanton Glarus.

Wolf am Riss. (Symbolbild: Marcel Langthim)
Wolf am Riss. (Symbolbild: Marcel Langthim)

Gestützt auf die Verordnung über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel kann ein Kanton in der Schweiz eine Abschussbewilligung für einzelne Wölfe erteilen, wenn diese erheblichen Schaden angerichtet haben. Ein erheblicher Schaden liegt vor, wenn mindestens 10 Nutztiere innerhalb von vier Monaten getötet worden sind, nachdem bereits früher Schäden durch Wölfe verzeichnet worden sind.

In den letzten Monaten wurden im Streifgebiet eines Einzelwolfs in den Regionen Krauchtal, Kerenzerberg und Mürtschental dreizehn Schafe und zwei Ziegen aus geschützten oder nicht zumutbar schützbaren Situationen durch den Wolf gerissen. Vier weitere Tiere wurden durch Wolfsangriffe verletzt und ein weiteres Tier wird vermisst.

Aus diesen Gründen verfügte der Vorsteher des Departements Bau- und Umwelt des Kantons Glarus Kaspar Becker am 27. Juli 2022 den Abschuss des einzelnen Wolfs. Die Abschussbewilligung sollte ab dem 1. August für 60 Tage Gültigkeit haben.

In der Nacht vom 13. auf den 14. August 2022 hat die Wildhut des Kantons Glarus daraufhin eine Wölfin erlegt und somit die Verfügung vollzogen. Die Wölfin kehrte im Krauchtal zu einem gerissenen Nutztier zurück. Sie wird zu weiteren Untersuchungen an das Institut für Fisch- und Wildtiermedizin der Universität Bern gebracht.

Quelle: Kanton Glarus