FAQ: Wölfe in Sachsen-Anhalt

Seit seiner Rückkehr im Jahr 2008 steigt die Zahl der Wölfe in Sachsen-Anhalt. Trotz der weiter anwachsenden Population bleibt die Zahl der Übergriffe von Wölfen auf Nutztiere jedoch annähernd gleich. Die wichtigsten Fragen und Antworten.

Ein Rudel Wölfe. (Symbolbild: Uwe P. Frischmuth)
Ein Rudel Wölfe. (Symbolbild: Uwe P. Frischmuth)

Wie breitet sich der Wolf in Sachsen-Anhalt aus?

Der Wolf breitet sich in Sachsen-Anhalt weiter aus, seine Population wächst allerdings nur noch moderat an. Die Zahl der Tiere ist im Monitorjahr 2021/22 um 26 auf 183 gestiegen. Es gibt 24 Rudel, vier Wolfspaare und zwei Einzeltiere. In den Landkreisen Jerichower Land und Wittenberg wurde je ein neues Rudel nachgewiesen.

Bis auf wenige Ausnahmen befindet sich der Großteil der Wolfsreviere im Norden und Osten Sachsen-Anhalts. Sieben Reviere verlaufen grenzübergreifend mit Sachsen, Thüringen, Brandenburg und Niedersachsen. Die meisten Wolfsterritorien gibt es im Landkreis Wittenberg.Zudem gab es im Monitorjahr 2021/22 fünf Gebiete (Bräunigk, Havemark, Linda (Elster), Nordwestliche Altmark und Vienauer Werder), in denen der Wolf gesichtet wurde, die jedoch nicht eindeutig zugeordnet oder längerfristig nachgewiesen werden konnten. Diese Gebiete werden daher auch im nächsten Monitorjahr genau beobachtet.

© MWU
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Wie wirkt sich die Ausbreitung des Wolfes auf Nutztiere aus?

Angesichts der weiter anwachsenden Population ist auch die Zahl der Übergriffe von Wölfen auf Nutztiere wieder leicht gestiegen. Es gab 13 Rissfälle mehr als im Vorjahreszeitraum – insgesamt 75 –; die Zahl liegt jedoch deutlich unter dem Höchstwert von 95 Fällen im Monitoringjahr 2019/20.Die meisten Nutztierrisse ereigneten sich dort, wo wolfsabweisender Herdenschutz fehlte. 40 Prozent der sachsen-anhalt-weit registrierten Übergriffe gab es im Jerichower Land, von denen wiederum fast drei Viertel auf fehlende Schutzmaßnahmen zurückgeführt werden konnten. Zum Vergleich: Im Landkreis Wittenberg, wo es die landesweit meisten Wolfsterritorien gibt, ereigneten sich aufgrund des besseren Herdenschutzes nur 13 Prozent aller Wolfsübergriffe auf Nutztiere.Das Monitoringjahr 2021/22 macht deutlich: Nicht die Anzahl der Wölfe ist für die Übergriffe auf Nutztiere entscheidend, sondern ob wolfsabweisender Herdenschutz vorhanden ist – er fehlte landesweit bei jedem zweiten Übergriff.

Welche Förderungsmöglichkeiten können Nutztierhalter in Sachsen-Anhalt erhalten?

Herdenschutz wurde bislang zu 100 Prozent gefördert. Die Mindesthöhe der Zuwendung beträgt 500 Euro. Die maximale Förderhöhe beläuft sich auf 30.000 Euro pro Jahr. Die Finanzierung erfolgt durch das Land Sachsen-Anhalt. Außerdem kann eine kostenlose Herdenschutzberatung in Anspruch genommen werden.

Förderung kann etwa für den Kauf von mobilen Elektrozäunen und Zubehör wie Spannungsmessgeräte beantragt werden. Seit 2021 werden außerdem weitere Maßnahmen wie laufenden Betriebskosten für wolfsabweisende Zäune oder zertifizierte Herdenschutzhunde gefördert.2021 und 2022 wurden 156 Anträge mit einem Gesamtvolumen von 824.220 Euro bewilligt. Zudem wurden in beiden Jahren 33 Anträge auf Schadensausgleich aufgrund von Wolfsübergriffen auf Nutztiere genehmigt und 40.219 Euro ausgezahlt.

In welcher Beziehung stehen Wolf und Jagdrecht in Sachsen-Anhalt?

Der Wolf darf in Sachsen-Anhalt nicht gejagt werden. Die Tötung von Tieren verhindert nachweislich auch keine Verluste bei Nutztieren. In der Vergangenheit konnte nach illegalen Abschüssen beobachtet werden, dass die Reviere von anderen Wölfen übernommen wurden. So folgte einem illegal geschossenen und zeugungsunfähigen Wolfsrüden im Gebiet Colbitz-Letzlinger Heide wenig später ein Rudel, das dort vier Welpen großzog.

Umweltminister Prof. Dr. Armin Willingmann betont, dass die Entnahme einzelner Wölfe mit problematischem Verhalten schon heute trotz des strikten Schutzstatus erlaubt sei. Gleichzeitig spricht er sich gegen eine Aufnahme des Wolfes in das Jagdrecht aus, da dies keine Verluste von Nutztieren verhindere. Ausnahmegenehmigungen können beim Wolfskompetenzzentrum Iden beantragt werden.

Welche Strafen drohen bei illegalen Tötungen?

Wer einen Wolf illegal schießt, dem droht eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldbuße bis 50.000 Euro.

Welche Rolle spielt der Erhaltungszustand?

Je nach Erhaltungszustand wird der Wolf geschützt. Bleibt es bei dem aktuell strengen Schutz, darf der Wolf nicht geschossen werden, auch wenn er ins Jagdrecht aufgenommen wird. Für die Bewertung und Einstufung des Erhaltungszustandes sind mehrere Merkmale von Bedeutung, beispielsweise das natürliche Verbreitungsgebiet, Bestand/Population, der Lebensraum und die Zukunftsaussichten. Für den langfristigen Arterhalt sind stabile Territorien wichtig, die das Verbreitungsgebiet des Wolfes festigen und so die Basis für regelmäßigen Nachwuchs darstellen.

Aktuell gilt für den Wolf aufgrund der geringen Anzahl und Verbreitung in Deutschland der Erhaltungsstatus „ungünstig-schlecht“. Eine Änderung des Schutzstatus könnte erst mit dem Erhaltungszustand „günstig“ erfolgen.

Aktuell befassen sich die Umweltministerinnen und Minister der Länder mit der Frage, wann ein günstiger Erhaltungszustand in Deutschland konkret erreicht sein könnte. Sie haben dazu ein entsprechendes Gutachten in Auftrag gegeben. Ergebnisse sollen im März 2023 vorliegen.

Der Wolf ist zudem auch durch europäisches Recht geschützt. Die EU-Kommission hat kürzlich angekündigt, den Erhaltungszustand des Wolfs in Europa prüfen zu wollen. Gleichwohl ist es unwahrscheinlich, dass sich kurzfristig am Schutzstatus etwas ändert.

Was tun bei Wolfssichtungen?

Das Landesamt für Umweltschutz bittet weiterhin um Unterstützung beim Monitoring. Wolfssichtungen können direkt online gemeldet werden.Sichtungen, andere Wolfshinweise oder Rissverdacht sollten immer an das Wolfskompetenzzentrum gemeldet werden. Nur so kann der Bericht die Verhältnisse bestmöglich abbilden.

Quelle: Wolfskompetenzzentrum Iden (WZI) / MWU Sachsen-Anhalt