„Amerikanische Faulbrut“ im Saarland nachgewiesen

Bienenvolk in Saarbrücken von der Krankheit betroffen

Honigbienen (Symbolbild: PollyDot)
Honigbienen (Symbolbild: PollyDot)

Am 10. Juni hat das Landesamt für Verbraucherschutz (LAV) bei einem Bienenvolk eines Hobbybienenhalters im Saarbrücker Großraum den Erreger der durch Bakterien verursachten Krankheit „Amerikanische Faulbrut“ (AFB) amtlich nachgewiesen.

Für Menschen ist die Faulbrut unbedenklich. Die Infektion verbreitet sich durch Sporen und wird durch Körperkontakt und Futteraustausch zwischen den Bienen weitergetragen. In Deutschland tritt die Amerikanische Faulbrut verbreitet auf. Die Zahl der gemeldeten Krankheitsausbrüche variiert von Jahr zu Jahr stark (2021: 46 Ausbrüche; 2022: 32 Ausbrüche).Wie gesetzlich vorgeschrieben, hat das LAV den Imkerverband informiert und ein Sperrgebiet von 2 Kilometern im Umkreis um die betroffene Hobbybienenhaltung festgelegt. Innerhalb dieses Radius hat das Landesamt bereits begonnen, alle Bienenbestände und Bienenvölker (19 sind gemeldet) klinisch auf den Erreger zu untersuchen. Außerdem werden gegebenenfalls Futterproben entnommen und zur Untersuchung an das amtliche Labor gegeben.

Das mit Amerikanischer Faulbrut infizierte Bienenvolk wird nicht getötet, sondern mit dem so genannten Kunstschwarmverfahren behandelt. Frühestens zwei, jedoch spätestens neun Monate nach der Sanierung des von der AFB betroffenen Bestandes wird untersucht, ob die Maßnahmen erfolgreich waren. Das Ministerium und das LAV rufen alle Bienenbesitzer im Saarland dazu auf, ihre Bestände genau zu beobachten und Auffälligkeiten dem Landesamt zu melden.

Hintergrund:

Die Amerikanische Faulbrut ist eine Bakteriose, also eine durch Bakterien verursachte Krankheit. Sie wird durch eine Infektion mit dem Erreger Paenibacillus larvae ausgelöst. P. larvae ist ein wirtsspezifisches, pathogenes und sporenbildendes Bakterium. Nur die Sporen sind infektiös. Sie werden durch Körperkontakt und Futteraustausch zwischen den Bienen im Bienenvolk verteilt. Die Vermehrung der Bakterien findet ausschließlich in der Bienenbrut statt. Sie vermehren sich relativ schnell durch Teilung in den infizierten Bienenlarven. AFB Sporen sind gegen Umwelteinflüsse, wie Austrocknung, hohe Temperaturen, aber auch gegenüber einigen Desinfektionsmitteln sehr widerstandsfähig und können viele Jahrzehnte überdauern und bleiben auch weiterhin hoch infektiös.

Die AFB ist wegen der Virulenz des Erregers, der Schwere der Erkrankung, der hohen Ansteckungsgefahr für benachbarte Bienenvölker, wegen des schnellen und seuchenhaften Ausbreitungspotentials und damit womöglich einhergehenden, negativen volkswirtschaftlichen Folgen, als anzeigepflichtige Tierseuche in der TierSeuchAnzV und in der Bienenseuchen-Verordnung (BienSeuchV) gelistet bzw. verankert. Schon der bloße Verdacht einer möglichen Faulbruterkrankung ist anzeigepflichtig.

Quelle: Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz des Saarlandes