Ablehnung der Regulierung des Wolfsrudels im Val d’Hérens

Der Staat Wallis bedauert den Entscheid des BAFU und will Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einlegen

Ein Wolf. (Symbolbild: Christel SAGNIEZ)
Ein Wolf. (Symbolbild: Christel SAGNIEZ)

Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) hat den vom Kanton Wallis am 19. August 2022 eingereichte Antrag um Regulierung des Wolfsrudels im Val d’Hérens abgelehnt. Der Staat Wallis bedauert diesen Entscheid sowie die restriktive Auslegung des BAFU im aktuellen Zusammenhang mit der Ausbreitung des Wolfs.

Der Staat Wallis richtete am 19. August 2022 ein Regulierungs-Gesuch bezüglich des Rudels im Val d’Hérens an das Bundesamt für Umwelt (BAFU). In der Region wurden zwischen Juli und August 2022 gemäß der Zählung der kantonalen Dienststelle für Landwirtschaft (DLW) 33 Schafe getötet. Die Herdenschutzmaßnahmen wurden gemäß den Vorgaben des BAFU umgesetzt. Die Alpe wird von zwei Herdenschutzhunden geschützt. Ein Hirte ist ebenfalls ständig anwesend. Der Nachtpferch ist mit einem elektrifizierten Weidenetz mit mehr als 3.000 Volt ausgestattet.

Daher wurde beim BAFU ein Antrag auf Regulierung gemäß Artikel 4 bis der revidierten Verordnung zum Bundesgesetz über die Jagd (JSV) gestellt, die am 15. Juli 2021 in Kraft getreten ist. Zur Erinnerung: Wenn die Anwesenheit eines Rudels bestätigt wird, ist die vorherige Zustimmung des BAFU erforderlich, damit der Kanton eine Regulierung anordnen kann, während der Abschuss eines einzelnen Wolfs in die kantonale Zuständigkeit fällt.

Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) lehnte dieses Gesuch um Regulierung des Rudels im Val d’Hérens mit der Begründung ab, dass die Dokumentation und Umsetzung des Herdenschutzes ungenügend seien. Der Staat Wallis bedauert diesen Entscheid sowie die restriktive Auslegung des BAFU im aktuellen Zusammenhang mit der Ausbreitung des Wolfs. Alle verfügbaren Informationen wurden dem Bundesamt für die Beurteilung des Gesuchs übermittelt. Darüber hinaus werden im Rahmen von Anträgen zur Regulierung von Rudeln sehr spezifische, äußerst schwierig zu liefernde Informationen verlangt, wie zum Beispiel der Zeitpunkt des Angriffs oder die Position der Herdenschutzhunde zum Zeitpunkt des Angriffs. Diese Anforderungen erschweren somit die Analyse einer Schutzsituation erheblich, die je nach Tageszeit variieren kann (berücksichtigte Entfernung zum Nachtpferch und zur Tagesweide). Angesichts der allgemeinen Situation der Entwicklung der Wolfspopulation und ihres Zusammenlebens mit der Berglandwirtschaft sowie der Anstrengungen der Landwirte zum Schutz ihrer Herden hätte sich der Staat Wallis mehr Spielraum und Verständnis seitens des BAFU gewünscht und bedauert dessen Inflexibilität in dieser Angelegenheit.

Der Staat Wallis beabsichtigt, beim Bundesverwaltungsgericht eine Beschwerde gegen den Entscheid des BAFU einzureichen.

Quelle: Kanton Wallis