277 Kormorane an Vogelgrippe verendet

Vogelgrippe-Ausbruch in der Kormoran-Kolonie auf der Vogelinsel Beuchel in Mecklenburg-Vorpommern bestätigt

Mehrere Kormorane am Meer (Symbolbild: Peter Holmes)
Mehrere Kormorane am Meer (Symbolbild: Peter Holmes)

Nach der Untersuchung der verendeten Kormorane durch das Nationale Referenzlabor, das Friedrich-Loeffler-Institut auf der Insel Riems, konnte das hochpathogene Geflügelpestvirus nachgewiesen werden.

Bislang wurden 277 tote Kormorane und sechs tote Silbermöwen geborgen, wobei bei den Kormoranen fast ausschließlich adulte Brutvögel betroffen sind. Durch regelmäßige Kontrollen und weiteres Absammeln von Kadavern versuchen Landkreis und Naturschutzverein, die Ausbreitung der Vogelgrippe einzudämmen.

Dr. Till Backhaus, Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt erklärt:

„Trotz des einsetzenden Frühlings ist das Thema Vogelgrippe leider noch immer nicht abgehakt. Die Seuche ist noch immer aktiv. Wir dürfen uns also nicht in Sicherheit wiegen. Ich bitte daher die Geflügelhalter, weiterhin aufmerksam zu bleiben und die Hygienemaßnahmen weiterhin hochzuhalten und den Hinweisen der Veterinärämter unbedingt zu folgen.“

Um den Verlust des eigenen Geflügels durch die Tierseuche zu verhindern, sollten Geflügelhalter im gesamten Landkreis Vorpommern-Rügen unbedingt den Kontakt zwischen Wildvögeln und eigenem Geflügel verhindern. Wildvögel dürfen keinen Kontakt zu Futter und Einstreu haben, was einschließt, dass das Geflügel nur im Stall zu füttern ist. Von Teichen und offenen Wasserflächen ist das eigene Wassergeflügel fernzuhalten. Als Tränkwasser sollte Leitungswasser verwendet werden. Regenwasser oder sonstiges Oberflächenwasser kann bereits über Verunreinigung mit Kot die eigenen Tiere anstecken. Für den Geflügelbereich sollten extra Schuhe benutzt werden, um zu verhindern, dass infektiöser Kot an Schuhsohlen in den Stall gelangt.

In Gebieten mit derzeit vielen Wildvögeln kann vorsorglich das Geflügel auch im Stall oder in einer Voliere gehalten werden. Auf die Eigenverantwortung des Tierhalters zum Schutz seines Tierbestandes vor der Einschleppung und Weiterverbreitung von Tierseuchen wird ausdrücklich hingewiesen. Eine Aufstallungspflicht besteht derzeit noch nicht, ist aber in naher Zukunft in besonders gefährdeten Regionen möglich.

Für Menschen ist das Virus nach derzeitigen Erkenntnissen ungefährlich. Tot aufgefundene Vögel sollten aber schon aus hygienischen Gründen nicht bzw. nur mit Handschuhen angefasst werden. Rettungsversuche sollten vermieden werden.

Quelle: Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt des Landes Mecklenburg-Vorpommern