Qualifizierte Brauchbarkeit für Jagdhunde

Bayern: Neue „Qualifizierte Brauchbarkeitsprüfungsordnung für Jagdhunde (QBPO)“ seit dem 01.02.2023. Die bisher geltende BPO aus dem Jahre 1997 bleibt parallel daneben in Kraft.

Ein Deutsch Drahthaar mit Signalhalsung abgelegt auf einer Wiese mit Narzissen. (Symbolbild: cocoparisienne)
Ein Deutsch Drahthaar mit Signalhalsung abgelegt auf einer Wiese mit Narzissen. (Symbolbild: cocoparisienne)

Nach über einem Jahr der Vorarbeiten mit drei Regionalkonferenzen und vier Videokonferenzen mit den Kreisgruppen und nach ausführlicher Diskussion mit den Gremien des Jagdkynologischen Arbeitskreises (JKA) und in Abstimmung mit dem Präsidenten des Deutschen Jagdgebrauchshunderbandes (JGHV) hat das Präsidium des Bayerischen Jagdverbandes in seiner letzten Sitzung einstimmig die Einführung der neuen „Qualifizierten Brauchbarkeitsprüfungsordnung für Jagdhunde (QBPO)“ beschlossen. Die neue QBPO trat am heutigen 01.02.2023 in Kraft; die bisher geltende BPO aus dem Jahre 1997 bleibt parallel daneben in Kraft.

Mit seinem Vorschlag, die beiden Prüfungsordnungen nebeneinander gelten zu lassen, konnte Jagdverbands-Präsident Ernst Weidenbusch schließlich auch die letzten Kritiker der Neuordnung überzeugen. „Jede Kreisgruppe kann nun selbst entscheiden, nach welcher Prüfungsordnung sie ausbildet und prüft und jeder Hundeführer kann wählen, wofür, von wem und wie sein Hund ausgebildet und geprüft werden soll“, freut sich Ernst Weidenbusch. Dem BJV-Präsidenten war es wichtig, dass die Entscheidung im Präsidium einstimmig fiel; das ist nun gelungen. „Ich hoffe, dass wir damit den Tierschutz weiter vorwärtsbringen; für unsere Jagdhunde genauso wie für das jagdbare Wild“, so Weidenbusch.

Bereits seit dem Jahr 2016 hatte u.a. der JKA die Aufnahme der Prüfung hinter der lebenden Ente in die Brauchbarkeitsprüfung des Jagdverbandes gefordert, wie es nunmehr mit der QBPO umgesetzt wird. Neben der qualifizierten allgemeinen Brauchbarkeit können nunmehr auch spezielle Brauchbarkeiten z.B. für erschwerte Nachsuchen, für Bewegungsjagden oder die Baujagd erworben werden.

Ordnung zur Durchführung der qualifizierten Brauchbarkeitsprüfung für Jagdhunde

Quelle: BJV