Hunde-Tierschutzverordnung – es bewegt sich was

Nach intensiven Gesprächen zeichnet sich für Bayern eine vernünftige Lösung ab.

Hundeführerin mit Hund bei der Ausbildung (Foto: JKA)
Hundeführerin mit Hund bei der Ausbildung (Foto: JKA)

Seit Monaten sucht der Jagdkynologischer Arbeitskreis (JKA) Bayern in engstem Austausch mit Politik und Verwaltung nach einer brauchbaren Umsetzungsstrategie für die künftige Ausbildung von Jagd- und Diensthunden. Die nämlich wird durch die neue Tierschutz-Hundeverordnung gefährdet. Nach der neuen Tierschutz-Hundeverordnung – die seit Beginn des Jahres bundesweit gilt – ist es verboten, bei der Ausbildung, bei der Erziehung oder beim Training von Hunden schmerzhafte Mittel zu verwenden. Begründet wird das Verbot mit wissenschaftlichen Erkenntnissen, die jede Art von Strafreiz bei der Erziehung und Ausbildung von Hunden als nicht tierschutzkonform einstuft. Die Auslegung des Begriffs der schmerzhaften Mittel ist dabei nicht näher konkretisiert und definiert. Nach einer Videokonferenz mit dem jagdpolitischen Sprecher der CSU, Alexander Flierl, MdL, und dem Vorsitzenden des Arbeitskreises Umwelt und Verbraucherschutz der CSU-Landtagsfraktion, Eric Beißwenger, MdL, zeichnet sich jetzt eine Lösung ab, die der Tierschutz-Hundeverordnung Rechnung trägt, die Sicherheit für Mensch und Tier aber dennoch nicht gefährdet.

Gebrauchshunde haben einen verantwortungsvollen Job

Gebrauchshunde, wie Jagd- und Dienst- oder auch Blindenhunde müssen wichtige Aufgaben für die Gesellschaft erfüllen. Ausschließlich mit positiven Reizen – wie es die neue Tierschutz-Hundeverordnung vorgibt – ist die Ausbildung von solchen Gebrauchshunden kaum machbar und verantwortlich. So müssen unsere Jagdhunde beispielsweise Tierschutz, aber auch Sicherheit für Mensch und Tier gewährleisten. Unverzichtbare Grundlage dafür ist der Gehorsam. Nur der gehorsame Hund ist im Jagdeinsatz zu verantworten.

Warum ist die Ausbildung gefährdet?

Hunde im Jagdbetrieb müssen selbstständig arbeiten und selbstständig Entscheidungen treffen. Gleichzeitig aber müssen sie mit dem Menschen eng zusammenarbeiten und sich von ihm ohne Widerspruch leiten lassen. Zwei Aufgaben, die sich im Grunde entgegenstehen. Erst durch eine intensive Ausbildung ist beides möglich. Positive Reize sind ein wichtiger Teil dieser Ausbildung. Fehlverhalten aber muss im Einzelfall korrigiert werden können, um Tierschutz und Sicherheit von Mensch und Tier zu gewährleisten.

Jetzt brauchen wir praxisgerechte Vollzugshinweise

Die Abgeordneten Alexander Flierl und Eric Beißwenger haben das Thema jetzt aufgegriffen und werden sich in den nächsten Wochen für eine praktikable Umsetzung in den landesrechtlichen Vollzug aktiv einbringen. Bei der Abstimmung der Argumente wird – auch das haben die beiden Entscheidungsträger zugesagt – die Expertise des JKA Bayern einfließen, damit auch künftig Jagdhunde praxisgerecht und tierschutzkonform ausgebildet werden können.

Quelle: Jagdkynologischer Arbeitskreis Bayern e.V. (Landesverband des JGHV)