Genehmigung von Drohnenflügen zur Rehkitzrettung vereinfacht

Für Drohnenflüge zur Rehkitzrettung können in BaWü jetzt sogar bis zu dreijährige Genehmigungen für alle Mähwiesen in einem oder sogar mehreren Schutzgebieten erteilt werden. Anträge können ab sofort gestellt werden.

Liegendes Rehkitz im Gras. (Foto: Kitzrettung JV Karlsruhe)
Liegendes Rehkitz im Gras. (Foto: Kitzrettung JV Karlsruhe)

Auf Initiative der Karlsruher Regierungspräsidentin Sylvia M. Felder haben sich die vier Regierungspräsidien Baden-Württembergs mit dem Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft auf Verfahrenserleichterungen bei der Genehmigung von Drohnenflügen zur Rehkitzrettung geeinigt. Die für die Genehmigung zuständigen Landratsämter und Stadtkreise haben dafür nun von den Regierungspräsidien entsprechende Anwendungshinweise erhalten.

Bis zu drei Jahre gültige Genehmigungen möglich

Rechtzeitig vor der diesjährigen Mähsaison können die für die Rehkitzrettung tätigen Jägervereinigungen und andere Drohnenflieger nun sogar bis zu dreijährige Genehmigungen nicht nur für einzelne Mähwiesen, sondern für alle betreffenden Wiesen in einem oder sogar mehreren Schutzgebieten erhalten. Die Anträge auf Genehmigung sollten möglichst bald gestellt werden, da die Prüfung der einzelnen Mahd-Flächen auf mögliche Beeinträchtigungen der jeweiligen Schutzzwecke in den Schutzgebieten etwas Zeit benötigt.

Rehkitz in hohem Gras. (Foto: Kitzrettung JV Karlsruhe)
Rehkitz in hohem Gras. (Foto: Kitzrettung JV Karlsruhe)

Regierungspräsidentin Felder ist über die Verfahrensvereinfachungen sehr froh: „Die notwendige Zustimmung für Drohnenflüge im Rahmen der neuen Luftfahrtverordnung hatte im letzten Jahr vor der Mähsaison zu viel Verwirrung geführt. Deshalb war es mir sehr wichtig, dass die Drohneneinsätze zur Rehkitzrettung aufgrund der Neuregelung möglichst unbürokratisch genehmigt werden können“.

Die Änderung der Luftverkehrsverordnung durch den Bund geht auf die neue EU-Drohnenverordnung zurück. Sie ersetzt die bislang schon für einige Naturschutzgebiete geltenden Drohnenflugverbote und verlangt nun auch eine Genehmigung für den Überflug über Natura-2000-Gebieten, wenn die Flughöhe unter 100 Metern liegt. Dies ist bei der Befliegung von Wiesen zur Rehkitzrettung stets der Fall.

Durch die in kurzer Zeit mehrfach geänderten rechtlichen Regeln für Drohnenflüge bestand vielfach Unklarheit. Bisher musste die Genehmigung beim Regierungspräsidium Stuttgart als Landesluftfahrtbehörde für jeden Einzelfall eingeholt werden. In Naturschutzgebieten war zusätzlich eine Befreiung erforderlich. Insofern erwies sich das Verfahren als zeitintensiv und umständlich.

Ansprechpartner und für die Genehmigungen zuständig sind nun die Unteren Naturschutzbehörden bei Landratsämtern oder Stadtkreisen. Grundsätzlich kann die Genehmigung für bis zu drei Jahre befristet erteilt werden, immer beschränkt auf die jeweiligen Monate der Mahd und unter der Bedingung einer ausschließlichen Befliegung kurz vor der Mahd. Im Rahmen einer Genehmigung können mehrere Mahd-Flächen, die sich gegebenenfalls über den gesamten Landkreis erstrecken, zusammengefasst werden. Da die Wiesen, die regelmäßig während der Setzzeit der Rehe gemäht werden, meistens bekannt sind, kann die Genehmigung zur Drohnenbefliegung auch bereits längere Zeit im Voraus beantragt werden. Für die Genehmigung ist es unerheblich, an welchem Tag die Befliegung und die Mahd stattfinden sollen. Auf dieser Basis können die betroffenen Landwirte nun rechtzeitig vor der Mahd-Saison für die Rehkitzrettung entsprechende Drohnenflüge organisieren.