Wolfsgebiet Senne – Eggegebirge: Wolfsnachweise in den Kreisen Paderborn und Gütersloh

Das LANUV bittet Jagdausübungsberechtigte gefundene Wildtierkadaver zeitnah an das LANUV zu melden, sofern sie einen deutlichen Tötungsbiss an der Kehle mit paarigen Eingriffen der Eckzähne eines großen Beutegreifers aufweisen.

Wölfe an einem Riss. (Symbolbild: iStock/RonaldWJansen)
Wölfe an einem Riss. (Symbolbild: iStock/RonaldWJansen)

Am 20. Januar 2023 wurde auf einem verschneiten Feld bei Lichtenau (Kreis Paderborn) von dem Jagdausübungsberechtigten ein schon weitgehend gefressenes Reh gemeldet. Der örtlich zuständige Wolfsberater stellte Spuren einer Tötung durch Kehlbiss fest. Am Fundort waren zahlreiche Spuren im Schnee, darunter solche vom Fuchs. Die Untersuchung durch das Senckenberg Forschungsinstitut Gelnhausen konnte genetisches Material von einem Wolf sowie eine starke Kontamination durch Fuchs-DNA feststellen.

Am 20. Februar 2023 wurde auf einer waldnahen Wiese bei Schloss Holte-Stukenbrock (Kreis Gütersloh) ein totes Mufflon (Wildtier) gefunden, das einen deutlichen Kehlbiss mit großflächigen Blutergüssen im Unterhautgewebe aufwies. Auch in diesem Fall stellte das Senckenberg Forschungsinstitut Gelnhausen genetisches Material von einem Wolf sowie eine starke Kontamination durch Fuchs-DNA fest. In beiden Fällen war es nicht möglich, den betreffenden Wolf individuell zu bestimmen.

Kadaver von Wildtieren werden – unabhängig von den Todesursachen – schon nach kurzer Zeit von aasfressenden Säugetieren (z.B. Füchsen, Wildschweinen) und Vögeln (z. B. von Kolkraben, Krähen) gefunden und können in wenigen Stunden weitgehend aufgefressen werden. Das gilt auch für Beutereste von Wölfen. Der Wolf als Primärnutzer kann dann oftmals anhand der Spuren nicht mehr identifiziert oder genetisch erfasst werden.

Das LANUV bittet Jagdausübungsberechtigte gefundene Wildtierkadaver zeitnah an das LANUV zu melden, sofern sie einen deutlichen Tötungsbiss an der Kehle mit paarigen Eingriffen der Eckzähne eines großen Beutegreifers aufweisen. Bei der Meldung sollten der genaue Fundort sowie Fotos des Kadavers beigefügt werden. Wenn der Verdacht auf Tötung durch einen Wolf nach Prüfung der Fotos weiterhin besteht, kann ein örtlich zuständiger Wolfsberater oder eine Wolfsberaterin den Kadaver zusammen mit der / dem Jagdausübungsberechtigen weiter untersuchen und Proben für die genetische Untersuchung nehmen. Das LANUV bittet aber um Verständnis, dass die Bearbeitung von Verdachtsfällen bei Nutztieren Vorrang hat und dass nicht jeder Wildtierkadaver beprobt werden kann.