Verbot von Bleischrot in und an Feuchtgebieten

Am 16. Februar 2023 tritt die „REACH-Verordnung“ der EU-Kommission in Kraft

Ein Jäger mit seinem Jagdhund und drei erlegten Enten. (Symbolbild: iStock/PavelRodimov)
Ein Jäger mit seinem Jagdhund und drei erlegten Enten. (Symbolbild: iStock/PavelRodimov)

Ab morgen (16.02.2023) ist es EU-weit verboten an oder in einem Umkreis von 100 Metern um Feuchtgebiete herum mit Schrotmunition (mit mind. 1% Bleigehalt) zu schießen sowie solche Munition während der Jagd in Feuchtgebieten und auch auf dem Weg dorthin mitzuführen.

Die „Pufferzone“ („im Umkreis von 100 m von Feuchtgebieten“) ist dabei definiert als „in einer Entfernung von höchstens 100 m von einem äußeren Punkt eines Feuchtgebiets gelegen“.

Jäger unter Generalverdacht

Wird ein Jäger oder eine Jägerin mit Bleischroten in der Tasche in oder an einem Feuchtgebiet kontrolliert, so muss er/sie nachweisen, dass nicht im Feuchtgebiet, sondern anderswo gejagt werden sollte und der Weg dorthin durch das Feuchtgebiet führt. Hier der Wortlaut aus dem Anhang der Verordnung dazu:

Führt eine Person auf der Jagd oder auf dem Weg zur Jagd in oder im Umkreis von 100 m von Feuchtgebieten bleihaltige Schrotmunition mit sich, so wird davon ausgegangen, dass es sich bei der Art des Schießens um Jagd in Feuchtgebieten handelt, es sei denn, diese Person kann nachweisen, dass es sich um eine andere Art des Schießens handelte.“

Definition „Feuchtgebiete“

„Feuchtgebiete“ im Sinne der Verordnung sind „Feuchtwiesen, Moor- und Sumpfgebiete oder Gewässer, die natürlich oder künstlich, dauernd oder zeitweilig, stehend oder fließend sind und aus Süß-, Brack- oder Salzwasser bestehen, einschließlich solcher Meeresgebiete, die eine Tiefe von sechs Metern bei Niedrigwasser nicht übersteigen“.

Exkurs: EU-Mitgliedsstaaten, deren Hoheitsgebiet — mit Ausnahme der Hoheitsgewässer — zu mindestens 20 % aus Feuchtgebieten besteht, können laut EU sogar noch einen Schritt weiter gehen und das „Inverkehrbringen“ von Bleischrot, das Verschießen sowie das Mitführen solcher Munition während der Jagd oder auf dem Weg zur Jagd komplett und auf dem gesamten Hoheitsgebiet verbieten!

Alternativen zu Bleischrot

Die EU ist der Auffassung, dass bleifreie Alternativen wie Stahl- und Wismutschrot weithin verfügbar und technisch machbar sind und im Hinblick auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt bessere Gefährdungs- und Risikoprofile aufweisen als bleihaltige Jagdmunition. Außerdem sei Stahlschrot, die Alternative, deren Verwendung am wahrscheinlichsten ist, zu einem ähnlichen Preis erhältlich wie Bleischrot.

„Bleifrei Tutorials“

Der DJV hat zu diesem Thema die Reihe „Bleifrei Tutorials“ auf YouTube ins Leben gerufen. Dort lassen sich Informationen zu den unterschiedlichen Alternativen zu Bleischrot sowie deren Charakteristika bei der Jagd erfahren:

Quelle: DJV

Quelle: VERORDNUNG (EU) 2021/57 DER KOMMISSION vom 25. Januar 2021 zur Änderung des Anhangs XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) betreffend bleihaltiger Munition in oder in der Nähe von Feuchtgebieten.