Unkontrollierte Vermehrung von Katzen eindämmen

Land Nordrhein-Westfalen fördert Kastration verwilderter Hauskatzen

Eine Katze hinter einem Maschendrahtzaun. (Symbolbild: Pezibear)
Eine Katze hinter einem Maschendrahtzaun. (Symbolbild: Pezibear)

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt seit Jahren Tierschutzeinrichtungen bei der Kastration verwilderter Hauskatzen. Die Kastration ist ein geeigneter Weg, eine unkontrollierte Vermehrung einzudämmen. Zur Fortführung des Förderprogramms stellt das Land NRW im Jahr 2023 insgesamt 200.000 Euro bereit.

Mit dem Förderprogramm gewährt Nordrhein-Westfalen Zuwendungen an Tierschutzvereine für die Kastration von Katzen, die in Nordrhein-Westfalen gehalten, versorgt oder sonst als Fundtiere aufgenommen werden.

Alle eingetragenen und gemeinnützigen Vereine, die auf dem Gebiet des Tierschutzes in Nordrhein-Westfalen tätig sind, können diese Förderung erhalten. Die Höhe der Zuwendung beträgt 40,- Euro pro kastrierter Katze und 25,- Euro pro kastriertem Kater. Die maximale Höhe der Förderung beträgt 5.000,- Euro pro Tierschutzverein. Von jedem Tierschutzverein kann nur ein Antrag gestellt werden. Maßgeblich für die zeitliche Reihenfolge der Bewilligung ist das Datum des Eingangs des vollständigen Antrags.

Anträge können ab jetzt beim LANUV gestellt werden. Das erforderliche Antragsformular ist zu finden unter: 

www.lanuv.nrw.de/landesamt/foerderprogramme/katzenkastration

Nicht zuwendungsfähig sind Kastrationen, die von Tierärztinnen und Tierärzten, die beim Tierschutzverein angestellt sind, durchgeführt werden. Ist ein Tier bereits vermittelt, ist der neue Besitzer oder die Besitzerin für die Kastration verantwortlich. Eine Förderung ist dann ebenfalls nicht mehr möglich.

Nicht zu verwechseln: Verwilderte Hauskatzen sind keine Wildkatzen. Die im Zusammenhang mit den Förderrichtlinien verwendete Formulierung „wilde Katzen“ bezieht sich nur auf Hauskatzen. Der Begriff Hauskatzen umfasst alle Rassekatzen. Hauskatzen wurden erstmals in der Antike aus dem Vorderen Orient und Nordafrika nach Europa eingeführt. Hingegen ist die in Mitteleuropa beheimatete Wildkatze (Felis silvestris) europaweit streng geschützt und darf nicht gefangen und erst recht nicht kastriert werden.

Quelle: LANUV