Schutz vor Wölfen: NRW weitet Herdenschutz-Förderung aus

Für fast die Hälfte der Landesfläche Nordrhein-Westfalens können Fördermittel beantragt werden, um Weidetierhaltungen wolfssicher zu machen.

Drei Wölfe. (Symbolbild: iStock/Max2611)
Drei Wölfe. (Symbolbild: iStock/Max2611)

Das Land Nordrhein-Westfalen erweitert seine Förderangebote für den Herdenschutz und hat neue Fördergebiete ausgewiesen. Fast die Hälfte der Landesfläche fällt nun unter diese Förderung, um Weidetierhaltungen wolfssicher zu gestalten. Dies betrifft die Regionen „Märkisches Sauerland“ und „Dümmer-Geest-Niederung“, die neu in die Förderkulisse aufgenommen wurden. Zudem wurde das bestehende Fördergebiet rund um Schermbeck erweitert und umfasst nun das „Westmünsterland“ mit einer Pufferzone, was insgesamt eine Fläche von mehr als 4.000 Quadratkilometern ergibt.

Umweltminister Oliver Krischer betonte die Bedeutung der Unterstützung von Tierhaltern beim Herdenschutz und kündigte an, die Wolfsverordnung und die Herdenschutz-Förderung weiterzuentwickeln, um praxisgerechtere Regelungen zu schaffen.

In den Fördergebieten werden bis zu 100 Prozent der Kosten für investive Herdenschutzmaßnahmen gefördert, einschließlich Zäunen und unter bestimmten Bedingungen Herdenschutzhunde. Es stehen bis zu zwei Millionen Euro für Maßnahmen im Rahmen der Herdenschutz-Förderung zur Verfügung. Informationsveranstaltungen in den neuen Fördergebieten sollen Tierhalter über Herdenschutzmaßnahmen und Fördermöglichkeiten informieren.

Gleichzeitig betonte Minister Krischer die Notwendigkeit, praxisgerechtere Regelungen im Umgang mit problematischen Wölfen zu entwickeln, um die Akzeptanz für den Wolf zu erhalten.

Die Ausweisung von Fördergebieten erfolgt, wenn in einer Region mehrfach Wölfe nachgewiesen wurden und ein Territorium gebildet haben. In Nordrhein-Westfalen wurden im Monitoringjahr 2022/2023 fünf besetzte Wolfsterritorien registriert, was etwa ein Prozent des deutschlandweiten Wolfsbestandes ausmacht.

Wie für alle Bundesländer ist auch für Nordrhein-Westfalen davon auszugehen, dass zusätzlich sporadisch einzelne durchwandernde Wölfe auftreten, die tage- oder wochenweise in Nordrhein-Westfalen verbleiben.

Informationen zu den neuen Fördergebieten:

Westmünsterland: Das Fördergebiet Westmünsterland (1.661 km²) hat inklusive der Pufferzone eine Gesamtgröße von 4.090 km² und umfasst Flächen in den Kreisen Borken, Coesfeld, Kleve, Recklinghausen, Wesel sowie den kreisfreien Städten Bottrop, Duisburg, Gelsenkirchen und Oberhausen. Erstmalig sind die Städte Coesfeld und Dülmen Bestandteil des Fördergebiets.

Das Fördergebiet „Märkisches Sauerland“ hat eine Größe von 775 km². Hierzu kommt die Pufferzone mit einer Fläche von 1.299 km². Die Flächen liegen in den Kreisen Hochsauerlandkreis, Märkischer Kreis, Oberbergischer Kreis, Kreis Olpe und der kreisfreien Stadt Hagen.

Das Fördergebiet „Dümmer-Geest-Niederung“ wurde ausgewiesen, da sich in Niedersachsen unmittelbar an der Grenze zu Nordrhein-Westfalen drei Wolfsterritorien etabliert haben. Das Fördergebiet hat eine Größe von 515 km² und umfasst zusammen mit der angrenzenden Pufferzone mit einer Größe von weiteren 636 km² den gesamten Kreis Minden-Lübbecke.