Schonzeitaufhebungen für Rehwild in Roth und Regensburg vorläufig gestoppt

Der Wildtierschutz-Verein Wildes Bayern e.V. klagt mit Erfolg gegen Schonzeitaufhebungsbescheide

Ein Rehbock auf einer Grünfläche. (Symbolbild: Sven Lachmann)
Ein Rehbock auf einer Grünfläche. (Symbolbild: Sven Lachmann)

Im Landkreis Roth hat die Untere Jagdbehörde am Landratsamt vier Revieren im Landkreis genehmigt, Rehböcke und einjährige weibliche Rehe schon ab Anfang April statt, wie im Gesetz festgelegt, ab 1. Mai zu schießen. Dagegen hat der Wildtierschutz-Verein Wildes Bayern e.V. geklagt und konnte sich vorgestern freuen: „Da war es uns eine große Freude, am Freitag zu erfahren, dass wir in den Landkreisen Roth und Regensburg diesem Treiben Einhalt gebieten konnten – zumindest vorläufig. In Roth haben unsere Klagen vor Gericht gegen vier Schonzeitaufhebungsbescheide eine aufschiebende Wirkung entfaltet, und die Jagd ist erstmal wieder gestoppt. In Regensburg haben wir mit drei Klagen im Eilverfahren sogar „gewonnen“, will heißen, das dortige Verwaltungsgericht ist unserer Ansicht gefolgt und hat die Bescheide für rechtswidrig erklärt“, heißt es im aktuellen Newsletter von Wildes Bayern.

Ein schöner Erfolg für den Wildtierschutz-Verein, deren Mitglieder sich seit Jahren als „Anwälte der Wildtiere“ mit „Herzblut und Sachverstand“ für die Wildtiere in Bayern und die Erhaltung ihrer Lebensräume einsetzen.

Ein Beispiel, das auch außerhalb Bayerns Beachtung finden sollte

Nach eigenen Angaben hat Wildes Bayern aus den Erfahrungen der vergangenen Jahre heraus den Weg der Klage gewählt, um die Schonzeitaufhebungsbescheide auf Rechtmäßigkeit prüfen zu lassen. Gerichte stellten dann auch immer wieder fest, dass die unteren Jagbehörden fehlerhaft gearbeitet haben, nicht ausreichend gründlich waren und/oder über ihren Ermessensspielraum hinausgegangen sind.

Nicht alles, selbst wenn es erlaubt ist, muss Jäger(in) auch tun

Wildes Bayern liefert auch eine Begründung, warum Schonzeitaufhebungen gerade jetzt im Frühjahr nicht tierschutzkonform sind:

„Die Schonzeit für eine Tierart aufzuheben, ist kein Pappenstiel, auch wenn die Behördenleiter das anders zu sehen scheinen. Wild zu früh im Frühjahr zu bejagen, verhindert, dass die Tiere nach dem Winter draußen auf den Wiesen die notwendigen Nährstoffe, zum Beispiel für die Aufzucht der Kitze, aufnehmen können. Wer sie dabei stört, jagt sie in den Wald und erreicht mehr Waldschäden statt weniger. Wir sehen in dem Vorgehen zudem ein hohes Tierschutzrisiko, weil trächtige Rehgeißen im April noch nicht so deutlich von einjährigen weiblichen Tieren unterscheidbar sind wie im Mai. Es besteht also die erhöhte Gefahr, dass statt einem einjährigen Reh eine hoch schwangere Geiß erlegt wird. Und nicht zuletzt werden auch andere Tierarten, darunter geschützte Vögel, von Jagdaktivitäten in der Brut- und Aufzuchtzeit massiv beeinträchtigt. Nicht umsonst erlassen viele Gemeinden dieser Tage Betretungsverbote für Naturflächen! […]„Umso wichtiger wäre es, die Natur um uns herum vielleicht ein bisschen zu schonen.“ Dem ist nichts hinzuzufügen!!!

Weitere Infos unter https://www.wildes-bayern.de/