Schleswig-Holstein: Bedeutende Änderungen im Landesjagdgesetz verabschiedet

U.a. Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht und verpflichtender Schießnachweis für Gesellschaftsjagden auf Schalenwild

Laufender Keiler beim Übungsschießen. (Foto: LJV SH)
Laufender Keiler beim Übungsschießen. (Foto: LJV SH)

Am 13.12.2023 erfolgte im Landtag, wie der Landesjagdverband Schleswig-Holstein informiert, die zweite Lesung zur Überarbeitung des Landesjagdgesetzes. Die Abstimmung über den Gesetzesentwurf fand ohne Aussprache statt und wurde mit den Stimmen der CDU, Grünen, FDP und SSW angenommen, während die SPD-Fraktion dagegen stimmte, wie Umwelt- und Agrarausschussvorsitzender Heiner Rickers bekanntgab.Neben der Aufnahme des Wolfs in das Jagdrecht gibt es weitere bedeutsame Änderungen. Die Neuerungen betreffen unter anderem den Umgang mit invasiven Arten, Gruppenabschusspläne und die Einführung eines Schießnachweises für Gesellschaftsjagden auf Schalenwild. Die Gesetzesänderungen treten erst mit ihrer Veröffentlichung in Kraft, die voraussichtlich Mitte Januar 2024 erfolgen wird.Die wesentlichen Änderungen im Überblick:

  • Der Wolf wird dem Jagdrecht unterstellt und erhält eine ganzjährige Schonzeit.
  • Nutrias unterliegen einer ganzjährigen Jagdzeit (vorbehaltlich der Bestimmungen des §22 Abs. 4 BJagdG).
  • Die Verwendung von Nachtsichttechnik auf Haarraubwild und Nutria wird erlaubt.
  • Einführung von gesetzlich verankerten Gruppenabschussplänen.
  • Einführung eines Schießnachweises für die Teilnahme an Gesellschaftsjagden auf Schalenwild.

Die Beschlussempfehlungen des Umwelt- und Agrarausschusses sind hier einsehbar: