Präventive Regulation von Wolfsrudeln in der Schweiz

Bundesamt für Umwelt (BAFU) stimmt den meisten Wolfsentnahme-Gesuchen der Kantone zu

Wölfe eines Wolfsrudels im Schnee. (Symbolbild: iStock/bpm82)
Wölfe eines Wolfsrudels im Schnee. (Symbolbild: iStock/bpm82)

Ab morgen (01.12.2023) haben die Kantone der Schweiz unter klar definierten Bedingungen die Möglichkeit, Wolfsrudel präventiv zu regulieren, um zukünftige Schäden zu mindern. Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) hat die Gesuche von fünf Kantonen geprüft und den meisten zugestimmt.

Am 1. November 2023 hat der Bundesrat den ersten Teil des Jagdgesetzes befristet in Kraft gesetzt und parallel die Jagdverordnung angepasst. Diese Änderungen ermöglichen den Kantonen, bereits im Dezember und Januar präventive Regulierungen von Wolfsrudeln vorzunehmen.

Die Kantone Graubünden, Wallis, Waadt, St. Gallen und Tessin haben beim BAFU Gesuche zur Regulierung der Wolfsrudel auf ihrem Gebiet eingereicht. Das BAFU hat Gespräche mit allen Kantonen geführt, um die Regulierungsmaßnahmen zu koordinieren.

In der Schweiz sind derzeit über 30 Wolfsrudel nachgewiesen. Den Gesuchen der Kantone entsprechend möchten 13 Rudel vollständig entfernt werden, während bei sechs weiteren Rudeln bis zu zwei Drittel der Welpen entnommen werden sollen.

Das BAFU hat die Gesuche geprüft und den Anträgen zur Entfernung von 12 ganzen Rudeln zugestimmt. Nur dem Antrag des Kantons Tessin zur Entfernung des gesamten Rudels im Valle Onsernone konnte das BAFU nicht zustimmen, da es in den letzten zwölf Monaten nicht zu Rissen in geschützten Situationen gekommen ist. Dennoch erlaubt das BAFU eine präventive Regulierung des Rudels, indem der Kanton Tessin zwei Drittel der Jungwölfe abschießen kann. Die Kantone Tessin, Graubünden und Waadt können bei fünf weiteren Rudeln (Val Colla, Carvina, Jatzhorn, Rügiul und Mont Tendre) ebenso vorgehen, wie sie es beantragt haben.

Es ist anzunehmen, dass nicht alle Wölfe gemäß der Zustimmung des BAFU geschossen werden können. Dennoch wird aufgrund der Regulierungsmaßnahmen der Kantone das Wachstum des Wolfsbestands in der Schweiz, wie vom Bundesrat beabsichtigt, deutlich gebremst. Gemäß dem Eidgenössischen Jagdgesetz können die Kantone jedes Jahr von September bis Januar präventiv in den Wolfsbestand eingreifen. Daher werden sie im nächsten Jahr erneut Regulationsgesuche beim BAFU einreichen können.

Nach der Zustimmung des BAFU zu den kantonalen Gesuchen können die Kantone nun ihre Verfügungen für die Abschüsse erlassen. Diese sind bis zum 31. Januar 2024 zu befristen, und nur Wildhüterinnen und Wildhüter oder speziell ausgebildete Jägerinnen und Jäger dürfen die Wölfe erlegen.