Neue Regelung zur schnelleren Entnahme von „Problemwölfen“

Effizientere Maßnahmen gegen schadensstiftende Wölfe beschlossen

Ein einzelner Wolf. (Symbolbild: Angela auf Pixabay)
Ein einzelner Wolf. (Symbolbild: Angela auf Pixabay)

Die Umweltministerkonferenz hat entschieden, das Vorgehen bei der Entnahme von sogenannten „Problemwölfen“ zu beschleunigen. Ziel ist es, insbesondere in Gebieten mit erhöhtem Rissaufkommen, eine zügige und zielgerichtete Reaktion zu ermöglichen. Die Arbeitsgruppe Wolf (AG Wolf) der „Wolfsländer“ (Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern) hat sich unter der Leitung Mecklenburg-Vorpommerns nun auf einheitliche Kriterien geeinigt.

Schlüsselmaßnahmen zur schnelleren Entnahme

  • Gezielte Definition von Risikogebieten: Gebiete mit erhöhtem Rissaufkommen werden basierend auf der Anzahl der Nutztierrisse, die hinreichend sicher Wölfen zugeschrieben werden können, definiert. Der Betrachtungszeitraum hierfür soll in der Regel sechs Monate betragen, kann jedoch länderspezifisch angepasst werden.
  • Bestimmung des Entnahmegebietes: Die Entnahmegebiete werden normalerweise in einem 1.000 Meter-Radius um die betroffene Weide festgelegt. Beginn der 21-Tage-Frist für die beschleunigte Entnahme startet unmittelbar nach dem Rissereignis.
  • Feststellung des Schadenverursachers: Die zuständigen Behörden ermitteln auf Basis von Rissbegutachtungen, ob ein Wolf für den Schaden verantwortlich ist. Eine genetische Individualisierung vor der Entnahme ist nicht zwingend, wird jedoch zur genauen Erfassung empfohlen.
  • Tierschutz: Der Schutz von Elterntieren und unselbstständigen Welpen wird durch geeignete Maßnahmen sichergestellt.

Ziel der neuen Regelung

Das übergeordnete Ziel dieser neuen Vorgehensweise ist es, Schäden durch Wölfe effizient zu minimieren und gleichzeitig den Artenschutz sowie den Tierschutz zu gewährleisten. Durch die beschleunigte Entnahme sollen Konflikte zwischen der Wolfspopulation und der Landwirtschaft schneller gelöst und die Sicherheit für Weidetiere erhöht werden.

Umsetzung und weiteres Vorgehen

Die beteiligten Länder planen, die neuen Regelungen zeitnah umzusetzen, um insbesondere bis zum Beginn der Weidesaison die notwendigen Rahmenbedingungen zu schaffen. Diese Maßnahmen sollen einen wichtigen Beitrag zur Konfliktminderung zwischen Mensch und Wolf leisten und gleichzeitig den Schutz der ländlichen Nutztierhaltung verstärken.

Quelle: Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Pressemitteilung Nr. 064/2024, 13.03.2024.