Mecklenburg-Vorpommern verabschiedet neues Jagdgesetz, welches zum 1. April in Kraft tritt

Wölfe im Jagdrecht, Verbot bleihaltiger Munition und die Freigabe so viel Schalenwild zu erlegen, wie man es von einer „ökologisch ausgerichteten Jagd- und Waldpolitik“ leider schon kennt

Ein Rehbock, der auf einer Kalamitätsfläche steht. (Symbolbild: SilvanoCosta auf Pixabay)
Ein Rehbock, der auf einer Kalamitätsfläche steht. (Symbolbild: SilvanoCosta auf Pixabay)

Das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt gab bekannt, dass der Landtag von Mecklenburg-Vorpommern in seiner jüngsten Sitzung am 13. März 2024 die Novelle des Landesjagdgesetzes angenommen hat. Die neue Gesetzgebung, die zum 1. April in Kraft tritt, reflektiert, dem Ministerium zufolge, das Engagement für eine nachhaltige und ökologisch ausgerichtete Jagd- und Waldpolitik.

In Mecklenburg-Vorpommern, wo der Wald 24 % der Landfläche bedeckt, erforderten die Auswirkungen des Klimawandels und die Trockenjahre der jüngsten Vergangenheit eine Anpassung in der Bewirtschaftung der Wälder. Das neue Jagdgesetz ermögliche jetzt eine flexible Reaktion auf unterschiedliche Wildbestände, insbesondere dort, wo die natürliche Waldverjüngung durch zu hohen Verbiss gefährdet ist. Dies soll den Waldbesitzern ermöglichen, die Kosten für Schutzmaßnahmen, wie z.B. den Einsatz von Zäunen, zu minimieren und gleichzeitig Wildschäden in der Landwirtschaft zu reduzieren, begründet das Ministerium das neue Jagdgesetz.

Wildwirkungsmonitoring

Zentraler Bestandteil der Gesetzesnovelle sei die Einführung des Wildwirkungsmonitorings, welches den Hegegemeinschaften ein objektiveres Management der Wildbewirtschaftung ermögliche, um die Entwicklung klimastabiler Wälder zu fördern.

Die Neuerungen unterstrichen auch die wichtige Rolle der Jägerschaft in Mecklenburg-Vorpommern, die mit ihrem Einsatz einen entscheidenden Beitrag zur Erhaltung eines artenreichen und gesunden Wildbestandes leisteten. Besonders hervorgehoben wird ihr Engagement in der Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest, wodurch großer wirtschaftlicher Schaden vom Land abgewendet werden konnte.

Wolf ins Jagdrecht aufgenommen

Eine wichtige Änderung betreffe zudem die Regelung zum Wolf und Wolfshybriden, die nun dem Jagdrecht unterstellt und als Doppelrechtler geführt werden. Dies ermögliche ein effizienteres Management dieser Tierart und böte der Jägerschaft die Möglichkeit, das Monitoring aktiv und öffentlichkeitswirksam zu gestalten.

Des Weiteren würden die Jagdgenossenschaften entlastet, indem sie ihr Jagdkataster zukünftig kostenfrei führen könnten. Im Sinne des Verbraucherschutzes werde zudem die Verwendung von nahezu bleifreier Munition bei der Erlegung von Schalenwild innerhalb einer Übergangsfrist von drei Jahren vorgeschrieben.

Verbot bleihaltiger Jagdmunition

Nach intensiven Diskussionen stellt das neue Jagdgesetz, Minister Backhaus folgend, einen ausgewogenen Kompromiss dar, der die Anforderungen von Wald, Wild und Jägerschaft in Einklang bringt und als Grundlage für eine verantwortungsbewusste und nachhaltige Jagd in Mecklenburg-Vorpommern dient. Das werden wohl nicht alle Betroffenen so sehen.