Jungwolf im Kanton Glarus erlegt

Der Abschuss eines Jungwolfes in der Nacht zum 13.03.24 bildet den Abschluss der Regulierung des Kärpfrudels

Ein Wolf im Gebirge. (Symbolbild: Roland Maruntelu auf Pixabay)
Ein Wolf im Gebirge. (Symbolbild: Roland Maruntelu auf Pixabay)

Der Wildhut des Kantons Glarus ist es in der Nacht zum Mittwoch (13.03.2024) gelungen, einen männlichen Jungwolf aus dem Kärpfrudel zu erlegen. Dies markiert den Abschluss der Maßnahmen zur Kontrolle des Rudels im Kanton.

Die Erlegung des Jungwolfs gründet auf einer kantonalen Verfügung vom 17. Oktober 2023, die in Übereinstimmung mit dem Bundesamt für Umwelt getroffen und bekanntgegeben wurde. Zuvor wurde bereits am 21. Dezember 2023 der Leitrüde des Rudels im Rahmen dieser Regulierungsaktion erlegt. Diese Abschüsse wurden gemäß den Bestimmungen des alten Jagdgesetzes durchgeführt, deren Gültigkeit bis zum 31. März 2024 angesetzt ist.

Hintergrund

Die Maßnahmen zur Regulierung des Kärpfrudels im Kanton Glarus wurden in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und unter strenger Beachtung der gesetzlichen Rahmenbedingungen durchgeführt. Sie zielten darauf ab, ein Gleichgewicht zwischen dem Schutz der Wolfspopulation und den Anforderungen des lokalen Ökosystems sowie den Bedürfnissen der Bevölkerung und der Landwirtschaft zu gewährleisten.