Kanton Wallis beantragt weitere Wolfsabschüsse

Antrag auf Regulierung des Wolfsrudels in der Region Nanz nach 22 Nutztierrissen gestellt

Zwei Wolfswelpen. (Symbolbild: Marcel Langthim auf Pixabay)
Zwei Wolfswelpen. (Symbolbild: Marcel Langthim auf Pixabay)

Am Mittwoch (23.08.2023) reichte die kantonale Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere (DJFW) des Kantons Wallis beim Bundesamt für Umwelt (BAFU) ein Ansuchen für die Regulierung eines Wolf-Rudels in der Region Nanz ein. In den vergangenen vier Monaten wurden in dieser Region insgesamt 22 Nutztiere entweder in geschützten Bereichen oder auf Alpen, die als nicht ausreichend schützbar gelten, gerissen.

Aktuelle Fotos haben kürzlich die Präsenz von zwei Wolfswelpen bestätigt. Gemäß der revidierten Jagdverordnung (JSV), die am 1. Juli 2023 in Kraft getreten ist, wurde beim BAFU ein entsprechendes Gesuch für die Regulierung eingereicht. Es sei angemerkt, dass nach Bestätigung der Anwesenheit eines Rudels die vorherige Zustimmung des BAFU notwendig ist, um vom Kanton eine Regulierungsmaßnahme anordnen zu können. Der Abschuss eines einzelnen Wolfs fällt hingegen in den Verantwortungsbereich der Kantone.

Im Fall einer Genehmigung des Regulierungsgesuchs durch den Bund kann der für das Departement für Sicherheit, Institutionen und Sport (DSIS) zuständige Staatsrat Frédéric Favre die Anordnung des Abschusses zur Regulierung erlassen. In diesem Szenario hat die Wildhut der DJFW bis zum 31. März 2024 Zeit, um die Jungtiere zu schießen. Dabei darf die Anzahl der erlegten Tiere zwei Drittel der im betreffenden Jahr geborenen Welpen nicht übersteigen.