Jäger erschießt Hund in Unterfranken – Gericht fällt Urteil

Alaskan Malamute getötet: Amtsgericht Haßfurt verurteilt 77-jährigen Jäger wegen der „Tötung eines Wirbeltieres ohne vernünftigen Grund“

Ein Alaskan Malamute läuft einen Waldweg entlang. (Symbolbild: Lazyboness auf Pixabay)
Ein Alaskan Malamute läuft einen Waldweg entlang. (Symbolbild: Lazyboness auf Pixabay)

Im Sommer letzten Jahres erschoss ein Jäger in Unterfranken den Hund einer österreichischen Touristin. Nun wurde vom Amtsgericht Haßfurt ein Urteil gesprochen: Der 77-jährige Jäger wurde wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz verurteilt, berichtete BR24 in einer Meldung.

Im Prozess wurde vom Richter festgestellt, dass der Jäger den freilaufenden Hund „ohne vernünftigen Grund“ erschossen hat. Die Verurteilung erfolgte also wegen der widerrechtlichen „Tötung eines Wirbeltieres“, für die gegen den Jäger eine Geldstrafe von 5.600 Euro (140 Tagessätze zu je 40 Euro) verhängt worden ist (Nach § 17 Nr. 1 TierSchG kann das Töten von Wirbeltieren ohne vernünftigen Grund mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bestraft werden, Anm. d. Red.).Damit blieb das Gericht nur unwesentlich unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die 150 Tagessätze gefordert hatte. Die Verteidigung hatte einen Freispruch gefordert.

Richter zweifelt das Motiv „Jagdschutz“ an

Der Jäger betonte während des Prozesses, dass er den Hund erschossen habe, um einen Hasen zu schützen, den der Hund gejagt habe. Er bedauerte den Tod des Hundes vor Gericht und beteuerte, dass er nur im Rahmen des Jagdschutzes gehandelt habe und sich aus seiner Sicht diesbezüglich nicht falsch verhalten habe.

Der Richter bezweifelte jedoch, ob tatsächlich ein Hase im Spiel war und hinterfragte auch, ob der an einem Hüftschaden leidende Hund überhaupt in der Lage war, einem Wildtier über eine lange Strecke nachzujagen.

Sachverständiger befindet Kleinkalibergewehr als „ungeeignet“

Darüber hinaus wurde ebenfalls die „Wahl des Mittels“ des Jägers in Frage gestellt. Das verwendete Kleinkalibergewehr erwies sich laut Sachverständigen als ungeeignet, ein so großes Tier, wie einen Alaskan Malamute, der ausgewachsen zwischen 30 und 40 kg wiegt, zu töten, ohne unnötiges Leiden zu verursachen. „Diese Frage im Prozess dürfte auch generell für Jägerinnen und Jäger von Interesse gewesen sein. Viele hatten den Prozess im Gerichtssaal mitverfolgt. Welche Auswirkungen die Einschätzung zum Kleinkalibergewehr auf die Branche allgemein hat, ist noch offen“, berichtet BR24 weiter.

Im Prozess hatte der Jäger ausgesagt, dass sich nach der Schussabgabe auf den Hund eine Patrone im Kleinkalibergewehr verklemmt habe und er deshalb nach Hause fahren wollte, um ein Gewehr größeren Kalibers zu holen und deshalb keinen zweiten Schuss auf den Hund habe abgeben können. Das Kleinkalibergewehr, mit dem der 77-Jährige den Hund geschossen hatte, gehört seiner Frau und wurde bereits kurz nach der Tat von der Polizei sichergestellt.

Der Vorfall ereignete sich im Juli 2022, als die österreichische Hundehalterin mit ihrem Partner auf einem Paddelausflug in Unterfranken unterwegs war. Nach dem Vorfall erstattete die Touristin Anzeige. Der Jäger, der bereits wegen Beleidigung vorbestraft ist, durfte seit März nicht mehr jagen, da ihm der Jagdschein aufgrund des Verfahrens nicht verlängert worden war. Die Entscheidung, ob der Mann den Jagdschein wiederbekommt, liegt nun beim Landratsamt Haßberge.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.