Gericht stoppt Wolfsabschüsse in der Rhön endgültig

Abschussgenehmigung rechtswidrig: Verwaltungsgericht Kassel verhindert geplanten Abschuss von zwei Wölfen in der Rhön

Weidende Schafe in der Rhön. Mit diesem Zaun würde der Weidetierhalter mit Sicherheit keine Entschädigung für gerissenen Schafe bekommen. (Symbolbild: Petra Faltermaier auf Pixabay)
Weidende Schafe in der Rhön. Mit diesem Zaun würde der Weidetierhalter mit Sicherheit keine Entschädigung für gerissenen Schafe bekommen. (Symbolbild: Petra Faltermaier auf Pixabay)

Nachdem das Verwaltungsgericht Kassel den geplanten Abschuss zweier Wölfe in der Rhön bereits schon vorläufig gestoppt hatte (wir berichteten), entschied es heute final über die Entnahme der Problemwölfe, die schon so viele Nutztiere auf dem Gewissen haben und den Weidetierhaltern in der Rhön regelmäßig Sorgen und schlaflose Nächte bereiten. Wie hessenschau.de berichtet, wurde die zuvor erteilte Abschussgenehmigung heute vom Gericht als rechtswidrig erklärt. Die Entscheidung wurde einen Tag vor Ablauf der Ausnahmegenehmigung getroffen.

Obwohl die beiden Wölfe für mehrere Nutztierrisse verantwortlich gemacht werden, hat das Gericht die Begründung der erteilten Abschussgenehmigung als nicht ausreichend kritisiert. Bisher konnte nur für einen der Fälle nachgewiesen werden, dass die Wölfe vorgeschriebene Herdenschutzmaßnahmen überwunden haben, beispielsweise eine Einzäunung der Weidetiere.

Für die übrigen Fälle besteht nach aktuellem Kenntnisstand die Möglichkeit, dass die Wölfe lediglich eine leichte Gelegenheit ausgenutzt haben könnten, schutzlose Tiere zu reißen. Es konnte nicht zweifelsfrei festgestellt werden, dass das Wolfspaar sein Jagdverhalten auf geschützte Nutztiere angepasst hat, so das Gerichtsurteil.