Geflügelpest bei Schwänen im Landkreis Tübingen festgestellt

LJV BaWü warnt: Ein direkter Kontakt von (Jagd-)Hunden mit kranken oder tot aufgefundenen Vögeln sollte vermieden und Funde gemeldet werden!

Ein auf einer Wasserfläche landender Schwan. (Symbolbild: Hans Benn)
Ein auf einer Wasserfläche landender Schwan. (Symbolbild: Hans Benn)

Bei Schwänen im Landkreis Tübingen wurde die Geflügelpest amtlich festgestellt. Bislang gab es keine Fälle in Baden-Württemberg. Der Schutz vor einem Eintrag der hochpathogenen Viren der Geflügelpest in Hausgeflügelbestände und einer möglichen weiteren Verbreitung der Infektionen hat jetzt Priorität. Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter werden dazu aufgerufen, die Biosicherheitsmaßnahmen in ihrem Bestand zu verstärken, um so ihre Tiere bestmöglich zu schützen.

„Seit Mitte Oktober des vergangenen Jahres werden in Deutschland vermehrt Geflügelpestausbrüche bei Geflügel, bei gehaltenen Vögeln und im Wildvogelbereich festgestellt. Bislang gab es keine Fälle in Baden-Württemberg. Nun wurden auch in Kirchentellinsfurt und Tübingen-Lustnau (Landkreis Tübingen) sechs verendete Schwäne aufgefunden und drei weitere Tiere mit verdächtigen Krankheitserscheinungen erlegt. Das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) hat das hochpathogene aviäre Influenzavirus vom Subtyp H5N1 bei zwei Schwänen am 05. Januar 2023 nachgewiesen. Zu den übrigen Schwänen liegen die endgültigen Untersuchungsergebnisse noch nicht vor, es wurde jedoch bereits der Subtyp H5 des aviären Influenzavirus nachgewiesen. Der Schutz vor einem Eintrag der hochpathogenen Viren der Geflügelpest in Hausgeflügelbestände und einer möglichen weiteren Verbreitung der Infektionen hat jetzt Priorität“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL, am Donnerstag (5. Januar) in Stuttgart.

Der Landesjagdverband Baden-Württemberg e.V. warnt: Ein direkter Kontakt von (Jagd-)Hunden mit kranken oder tot aufgefundenen Vögeln sollte vermieden und Funde gemeldet werden!

Zur vollständigen Meldung des Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR): hier klicken!