Freigabe zur Bejagung von Jungwölfen im Kanton St. Gallen

Der Kanton St. Gallen ergreift Maßnahmen zur Regulierung des Wolfsrudels im Calfeisental

Zwei Wölfe auf einer Grünfläche. (Beispielbild: Klaus Müller auf Pixabay)
Zwei Wölfe auf einer Grünfläche. (Beispielbild: Klaus Müller auf Pixabay)

Nachdem innerhalb der letzten vier Monate mehr als acht Schafe auf der Alp Gafarra im Weisstannental gerissen worden sind, obwohl die Alp mit Zäunen und Herdenschutzhunden gesichert ist, ergreift der Kanton St. Gallen nun Maßnahmen zur Verkleinerung des Wolfsrudels im Calfeisental. Gemäß den Bestimmungen des eidgenössischen Jagdgesetzes wurde die Schwelle für eine Regulierung eines Wolfsrudels damit überschritten. Die Entscheidung zur Regulierung wurde getroffen, nachdem die entsprechende Anfrage vom Bund genehmigt wurde.

Die Schäden können eindeutig dem Calfeisental-Wolfsrudel zugeordnet werden, das sich in diesem Jahr zum zweiten Mal erfolgreich vermehrt hat. Die Alp Gafarra befindet sich mitten im Aktionsradius dieses Rudels, und genetische Analysen haben den Leitrüden des Rudels als Verursacher der Risse bestätigt.

Um zukünftige Risse zu verhindern, hat der Kanton daher beschlossen, drei der sechs Welpen des Rudels entnehmen zu lassen. Diese Maßnahme soll gewährleisten, dass das Rudel von Nutztierherden und Almen ferngehalten wird.

Die Erlaubnis für die Abschüsse tritt ab sofort in Kraft und gilt bis zum 31. März 2024.