Frankreichs Jäger dürfen nicht mehr betrunken jagen

Was eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein sollte, wurde jetzt in Frankreich gesetzlich verankert: Wer „offensichtlich betrunken“ ist und eine Schusswaffe oder einen Bogen führt, kann dafür ein Bußgeld bekommen.

Ein Schild an einem Baum, das vor einer Jagd und den damit verbundenen Schüssen warnt. (Symbolbild: iStock/Carolina Pedrosa)
Ein Schild an einem Baum, das vor einer Jagd und den damit verbundenen Schüssen warnt. (Symbolbild: iStock/Carolina Pedrosa)

Seit heute (17.09.2023) ist es offiziell: Wer in Frankreich zur Jagd gehen will, darf dabei nicht (sichtlich) betrunken sein. Festgelegt ist dies, mit Gültigkeit ab sofort, im „Dekret Nr. 2023-882 vom 16. September 2023 zur Einführung einer Geldstrafe für die Jagd im Zustand offensichtlicher Trunkenheit“, das heute im Journal officiel (Amtsblatt) der französischen Regierung veröffentlicht worden ist.

Mit dem Erlass werden die Rechtsvorschriften des Umweltgesetzbuchs dahingehend geändert, dass ein Bußgeld der 5. Klasse verhängt werden kann (maximal 1.500€, bei Wiederholung bis zu 3.000€), wenn sich jemand während der Jagdausübung in einem Zustand offensichtlicher Trunkenheit befindet und dabei eine Schusswaffe oder einen Bogen führt.

Da jedoch keine eindeutige Promillegrenze in dem Erlass festgelegt wurde, ist es fraglich, inwieweit sich dieser durch die Polizei überhaupt durchsetzen, respektive kontrollieren lässt. Mancher, der schon einmal mit Franzosen in Frankreich gejagt hat, könnte der Meinung sein, dass sich durch das neue Dekret nichts ändern wird und hätte damit sogar wahrscheinlich recht.