Förster entdeckt illegales Baumhaus im Wald

Im Schutzgebiet Beustertal wurde ein etwa 3m x 3m großes Baumhaus gebaut, welches vergangene Woche durch den zuständigen Förster in einer alten Fichte entdeckt und zur Anzeige gebracht wurde

Baumhaus in einer alten Fichte (Quelle: Forstamt Liebenburg)
Baumhaus in einer alten Fichte (Quelle: Forstamt Liebenburg)

Im niedersächsischen Schutzgebiet Beustertal wurde ein etwa 3m x 3m großes Baumhaus gebaut, welches vergangene Woche durch den zuständigen Förster in einer alten Fichte entdeckt und zur Anzeige gebracht wurde.

In den Erlenbrüchen der Försterei Söhre der Niedersächsischen Landesforsten ist der Schwarzstorch heimisch. Er jagt nach Amphibien, Fischen und kleinen Säugetieren und gilt als äußerst sensible Art. Kleinste Beunruhigungen können den seltenen und streng geschützten Vogel dazu bringen die Brut aufzugeben.

Der seltene Schwarzstorch braucht viel Ruhe. Fühlt er sich nicht sicher, gibt er manchmal sogar seine Brut auf. (Symbolbild: Kurt Klement)
Der seltene Schwarzstorch braucht viel Ruhe. Fühlt er sich nicht sicher, gibt er manchmal sogar seine Brut auf. (Symbolbild: Kurt Klement)

Volker Marr, Leiter der Försterei Söhre, trifft den Schwarzstorch in den Sommermonaten gelegentlich in seinem Revier an: „Bei einer Fahrt durch das Revier, Anfang Dezember, fiel mir eine ungewöhnliche Struktur in mitten einer großen Fichtenkrone auf. Als ich daraufhin näher an die rund 50m vom Weg entfernt stehende Fichte herantrat, wurde das zuvor von mir vermutete künstliche Storchennest immer surrealer, bis am Ende eine stabil gebaute Plattform mit Geländer in einem Format von ca. 3x3m rund um den Stamm sichtbar wurde“, erklärt der Förster.

Der Zugang zur Plattform erfolgt die ersten 3m über eine kleine Leiter, danach muss man von Ast zu Ast hochklettern.

Die alte Fichte mit dem Baumhaus (Quelle: Forstamt Liebenburg)
Die alte Fichte mit dem Baumhaus (Quelle: Forstamt Liebenburg)

Das Entsetzen war groß, schließlich steht die Fichte mitten im Landschaftsschutzgebiet (LSG) und FFH-Gebiet (Flora-Fauna-Habitat) Beuster. „Wenn man davon ausgeht, dass der Bau während des Sommers stattgefunden hat, als das Geschehen durch das Laub des umliegenden Erlenbruchwaldes gut gedeckt war, bleibt nur zu hoffen, dass der dort vorkommende Schwarzstorch nicht zu sehr bei der Futteraufnahme gestört wurde“, hofft Marr. Da es grundsätzlich verboten ist dauerhafte Einrichtungen auf fremden Eigentum zu errichten, liegen hier mehrere Verstöße auf einmal vor. Der illegale Bau verletzt die Rechte der Landesforsten als Grundeigentümerin der Fläche und verstößt außerdem gegen die Schutzgebietsverordnungen des LSG und FFH-Gebiets.

Das aufwendig angelegte Baumhaus kann daher nicht bleiben. Es wird in Kürze durch professionelle Baumkletterer wieder zurückgebaut, da dieser Baum als vitaler Solitär verbleiben und deswegen nicht gefällt werden soll. Da mit Kenntnis der Einrichtung auch die Verkehrssicherungspflicht auf den Eigentümer übergeht, die die Niedersächsische Landesforsten in diesem Fall nicht gewährleisten können, muss eine weitere Nutzung ausgeschlossen werden.

Erstellt mit Material der Niedersächsischen Landesforsten