„Erhaltungsstatus des Wolfes ist nicht gesichert“

BUND Naturschutz in Bayern: Neue Bayerische Wolfs-Verordnung „rechtlich sowieso nicht haltbar“

Ein Wolf. (Symbolbild: NickyPe)
Ein Wolf. (Symbolbild: NickyPe)

Erleichterter Wolfsabschuss: Verordnung schafft neue Probleme, statt sie zu lösen

Das ist der Standpunkt, den der „BUND Naturschutz in Bayern“ vertritt, die bayerischen Weidetierhalter hingegen frohlocken (wir berichteten).

„Die Verordnung ist keine Problemlösung. Umwelt- und Landwirtschaftsministerium wurden von Söders Aktionismus überrumpelt und mussten mit heißer Nadel an einer Verordnung stricken, die hinten und vorne nicht mit dem Naturschutzrecht in Einklang zu bringen ist. Die Arbeit ist für die Papiertonne.

Die vorgelegte Verordnung wird nie und nimmer vor Gericht bestehen und gaukelt den Weidetierhaltern eine Lösung vor, die keine ist. Das Ganze ist ein reines Wahlkampfmanöver von Markus Söder und Hubert Aiwanger. Der Erhaltungszustand der Wolfspopulation in Bayern ist zudem keineswegs gesichert, wie der Ministerpräsident behauptet. Ganz im Gegenteil: Söders eigenes Umweltministerium bezeichnet den Erhaltungsstatus als ungünstig“, so der BN-Vorsitzende Richard Mergner in einer Presseerklärung.

Die Vorsitzende der BN-Kreisgruppe Traunstein und stellvertretende Landesvorsitzende Beate Rutkowski ergänzt: „Die Verordnung hilft den Tierhaltern nicht. Sie werden weiter in dem falschen Glauben gelassen, dass Abschüsse Herdenschutz ersetzen. Damit macht sich die Staatsregierung mitverantwortlich, sobald ungeschützte Weidetiere von Wölfen getötet werden. Wir brauchen für die Schaf- und Ziegenhalter eine bayernweite Förderung der Herdenschutzkosten statt dem aktuellen Klein-Klein der Förderkulissen, mit dem viele Schafhalter allein gelassen werden.“

Der BN-Wolfsexperte Uwe Friedel spitzt weiter zu: „Wie im Fall des Traunsteiner Wolfes, gegen dessen Abschuss der BN erfolgreich gerichtlich vorgegangen war, soll nun wieder eine konstruierte Gefährlichkeit für den Menschen dafür herhalten, den Abschussphantasien der Staatsregierung den Weg zu ebnen. Die Sicherheit des Menschen hat zu Recht oberste Priorität und ist auch ohne diese Verordnung garantiert. Wölfe, die sich Siedlungen auf 200 Meter annähern, sind sicherlich nicht als besonders gefährlich einzustufen. Seit der Rückkehr der Wölfe nach Deutschland vor über 20 Jahren gab es wahrscheinlich tausende von Nahbegegnungen von Wölfen mit Menschen unter 30 Meter, ohne dass es irgendeine Art der Gefährdung für Menschen dabei gab.“

Ob die Bayerische Wolfs-Verordnung Bestand haben wird, werden wohl die Gerichte entscheiden müssen. Der Graben zwischen BUND und Weidetierhaltern jedenfalls, wird immer tiefer…