Bockjagd bereits im April

Thüringen verkürzt befristet auf 5 Jahre die Schonzeit für Rehböcke und Schmalrehe auf den 1. April

Rehbock im Wald (Symbolbild: Yvonne Huijbens)
Rehbock im Wald (Symbolbild: Yvonne Huijbens)

Um die „Wiederbewaldung und den Waldumbau zu unterstützen sowie die Mühen und Kosten der Aufforstung nicht zu gefährden, wird die Schonzeit für Rehböcke und Schmalrehe auf den 1. April verkürzt“. So begründet das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft das Inkrafttreten einer entsprechenden Rechtsverordnung, die gestern veröffentlicht wurde und ab heute auf 5 Jahre befristet ist.

„Wir müssen nach den massiven Waldschäden der vergangenen Jahre die Wiederbewaldung noch effizienter voranbringen. Die Waldverjüngung und der Waldumbau werden zunehmend durch Wildverbiss bedroht. Gerade die jungen Triebe der Waldbäume sind ein besonderer Leckerbissen für das Rehwild. Deshalb ist der Forstausschuss des Landtags unserer Empfehlung gefolgt und hat der Schonzeitverkürzung zugestimmt“, so Ministerin Susanna Karawanskij.

In neun anderen Bundesländern hätte sich die Schonzeitverkürzung für den Aufwuchs an sensiblen Waldflächen als hilfreich erwiesen und bewährt, heißt es dazu weiter aus Erfurt. Auch hätten es die Jägerinnen und Jäger im April einfacher, den Rehwildabschuss zu erfüllen, da der Blattaustrieb der sommergrünen Gehölze noch nicht erfolgt ist und so eine bessere Sichtbarkeit bestünde.