Bereits über 700 Kilometer Zaun zur Eindämmung der Afrikanische Schweinepest errichtet

Sachsen appelliert an seine Bürger die ASP-Schutzzäune zu respektieren und Beschädigungen umgehend zu melden

Metallgitterzaun an der Grenze zu Polen zur Eindämmung der Afrikanischen Schweinepest (ASP). (Foto: iStock/MikeMareen)
Metallgitterzaun an der Grenze zu Polen zur Eindämmung der Afrikanischen Schweinepest (ASP). (Foto: iStock/MikeMareen)

Für eine erfolgreiche Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Sachsen ist die Einzäunung der Restriktionsgebiete eines der wichtigsten Mittel. Deshalb wurden seit Ausbruch der Tierseuche im Freistaat inzwischen 711 Kilometer Festzaun und 71 Kilometer Elektrozaun errichtet. Dafür wurden Mittel in Höhe von etwa 23 Millionen Euro investiert. Im Bau sind derzeit weitere 10 Kilometer Festzaun. Darüber hinaus wird aktuell der Bau von noch einmal 155 Kilometer festem Metallzaun vorbereitet. Mit dem Ende der Zaunbaumaßnahmen wird im zweiten Halbjahr 2023 gerechnet. Gezäunt werden einzelne Kompartimente mit dynamischem Infektionsgeschehen sowie das gesamte Restriktionsgebiet. Damit soll die Bewegung des Schwarzwilds eingeschränkt und eine Übertragung des ASP-Virus durch Wildschweine auf andere Regionen Sachsens sowie Deutschlands verhindert werden. Innerhalb der eingezäunten Gebiete wird von den Jagdrevierinhabern verstärkt Schwarzwild gejagt. Zur Unterstützung dieser verstärkten Bejagung wird der Landesjagdverband Sachsen e.V. durch das Sozialministerium gefördert. Eine starke Reduzierung der Schwarzwildpopulation ist der einzige Weg zur Tilgung der ASP.

Sebastian Vogel, Staatssekretär im Sozialministerium und Leiter des ASP-Krisenstabs erklärt: „Wir brauchen die starke Wirkung der Zäunungen für die Eindämmung der Tierseuche. Uns ist bewusst, dass die Zäune Behinderungen für Landwirte und Anwohner verursachen. Wir bitten um Verständnis und Respekt vor den installierten Wildabwehrzäunen. Bitte schließen sie Durchgänge und Tore direkt nach dem Passieren. Falls Anwohner oder Passanten Schäden an den Zäunen bemerken, bitten wir um sofortige Meldung beim örtlichen Veterinäramt. Gleiches gilt bei Funden von verendeten Wildschweinen. Wir brauchen die Mithilfe der Bevölkerung bei der Eindämmung dieser Tierseuche. All diese Maßnahmen sind wichtig, um die heimische Landwirtschaft, insbesondere die sächsischen Schweinezüchter, vor einem Ausbreiten der ASP und damit vor weiteren Einschränkungen und Vermarktungsproblemen zu schützen.“

Demnächst werden an wichtigen Stellen in den Wäldern der Sperrzone II erneut Plakate mit Verhaltensregeln angebracht. Dort aufgeführt ist auch der Leinenzwang für Hunde, um Schwarzwild nicht zu beunruhigen und damit zu verhindern, dass durch das Fluchtverhalten der Tiere die Seuche weiterverbreitet wird. Zudem müssen Wanderer, Spaziergänger und Pilzsucher damit rechnen, auf Suchtrupps mit Spürhunden und Drohnen zu treffen, die Wildschweinkadaver suchen. Diese müssen respektiert und dürfen nicht behindert werden.

Die Schwerpunkte des Zaunbaus liegen derzeit im Westen der Restriktionszone. Die Landkreise Nordsachsen, Mittelsachsen, Meißen sowie die Landeshauptstadt Dresden planen und errichten Zäunungen für einen Schutzkorridor. Im Landkreis Nordsachsen befindet sich eine parallele Zäunung mit insgesamt 95 Kilometer Länge als Teil des westlichen Schutzkorridors in der Bauvorbereitung. Das Sozialministerium trägt die Kosten in Höhe von dafür erwarteten 2.565.000 Euro. In der Landeshauptstadt Dresden werden kleinere Lückenschlüsse entlang der B6 von der Radeberger Vorstadt bis zur Kreuzung B6/S177 mit einer Gesamtlänge von fünf bis zehn Kilometer vorgenommen. Die Kosten von zu erwartenden 270.000 Euro trägt das Sozialministerium. Im Landkreis Mittelsachsen befindet sich eine parallele Zäunung von 60 Kilometer Gesamtlänge als Teil des westlichen Schutzkorridors in der Bauvorbereitung. Auch hier wird das Sozialministerium die Kosten in Höhe von zu erwartenden 1.620.000 Euro übernehmen. Um einen lückenlosen Verlauf der Zäunungen zu ermöglichen, müssen sie teils auch entlang von Naturschutzflächen errichtet werden. Zudem muss an der Elbe der Hochwasserschutz beachtet werden. Die Landkreise stimmen sich diesbezüglich mit den unteren Naturschutzbehörden und den unteren Wasserbehörden ab.

Erstellt mit Material des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt