Ausgleichszahlungen für Schäden durch Kormorane und andere Prädatoren

Für die durch in der Fischerei und in Aquakulturen entstehenden Schäden, beispielsweise durch Kormorane, Fischotter oder Kegelrobben, kann Deutschland künftig höhere Ausgleichszahlungen leisten.

Schwimmende Kormorane (Symbolbild: John_Nature_Photos)
Schwimmende Kormorane (Symbolbild: John_Nature_Photos)

Wie das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) heute (22.02.2022) mitteilt, hat die EU-Kommission zugestimmt, dass für Schäden in der Fischerei und in Aquakulturen, die auf Prädatoren wie Kormorane, Fischotter oder Kegelrobben zurückzuführen sind, bis Ende 2026 eine Beihilfe in Höhe von reichlich 35 Millionen Euro gewährt werden kann. Bislang belief sich der Umfang der möglichen Beihilfe auf 7 Millionen Euro.

Soweit in den einzelnen Bundesländern vorgesehen, sind nachweisbare Ertragsausfälle aufgrund der vollständigen oder teilweisen Vernichtung der Aquakulturproduktion und der entsprechenden Produktionsmittel bzw. nachweisbare Ertragsausfälle in der Fischerei sowie Sachschäden an Vermögenswerten der Fischerei und der Aquakultur, insbesondere an Anlagen der Aquakultur, Gewässern, Dämmen, Vorflutern und Fanggeräten beihilfefähig.

Auf Grundlage der „Rahmenrichtlinie für den Ausgleich von durch geschützte Tiere verursachten Schäden in der Fischerei und Aquakulturkönnen“ können die Bundesländer bei Bedarf in eigener Zuständigkeit Ausgleichsleistungen zeitnah  gewähren. Die Bundesländer entscheiden nach eigenem Ermessen über den Zeitpunkt und die Notwendigkeit der landesrechtlichen Anwendung der Rahmenrichtlinie Prädatoren. Ansprechpartner für die potenziellen Begünstigten sind daher die Länder.