20 cm retten Wölfen das Leben

Sächsische Bürokratie tötet Akzeptanz: Voraussetzungen für Wolfsentnahme liegen nicht vor

Ein Damhirsch in einem Gehege. Im Hintergrund ein hoher Zaun aus Metallmaschen. (Symbolbild: iStock/K_Thalhofer)
Ein Damhirsch in einem Gehege. Im Hintergrund ein hoher Zaun aus Metallmaschen. (Symbolbild: iStock/K_Thalhofer)

So schafft man Akzeptanz für den Wolf und die Herdenschutzmaßnahmen gegen ihn: Einem zwei Kilometer langen Festzaun um ein Damwildgatter fehlten an einer „Schwachstelle“ zur vorgegebenen „wolfssicheren“ Höhe von 180 cm ca. 10-20 cm, da er etwas nach vorne geneigt war. Somit hat ein möglicher Antrag auf Entnahme der (Schad-)Wölfe keine Chance mehr.

Die Fachstelle Wolf des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) teilte heute (21.02.2023) in Dresden mit, dass eine interne Revision zum Fall des mehrfach von Wölfen heimgesuchten Wildgatters in Krappe bei Löbau (Landkreis Görlitz) ergeben hat (wir berichteten), dass die Voraussetzungen für eine mögliche Entnahme nach Sächsischer Wolfsmanagementverordnung nicht vorliegen.

Eine wesentliche Voraussetzung sei, dass das Kriterium »Zumutbarer Schutz« erfüllt sein muss. Das ist der Fall, wenn der Zaun auf seiner gesamten Länge 180 Zentimeter hoch ist und über einen Untergrabschutz von 50 Zentimetern Breite verfügt. Der Untergrabschutz muss mit Erdankern befestigt oder 50 Zentimeter tief in den Boden eingelassen sein.

Bei besagtem Wildgatter handelt es sich um ein mehrere Hektar großes Gehege, das mit einem Festzaun umgeben ist. Der bauliche Zustand des zwei Kilometer langen und 180 Zentimeter hohen Festzaunes mit Untergrabschutz wurde bei jeder Rissbegutachtung stichprobenartig überprüft. Im überwiegenden Teil der Fälle konnte dabei der zumutbare Schutz nachgewiesen werden. Die Revision identifizierte jedoch eine Schwachstelle, an der der Zaun leicht nach außen geneigt war und die Zaunhöhe nur bei 160 – 170 Zentimetern lag.

Erstellt mit Material des LfULG