Wolfsnachweis im Märkischen Kreis

Am 15.09.2022 wurden in Lüdenscheid vier Schafe durch Bisse getötet und zwei Schafe verletzt

Ein Wolf. (Symbolbild: Alexas_Fotos)
Ein Wolf. (Symbolbild: Alexas_Fotos)

Am 15.09.2022 wurden in Lüdenscheid (Märkischer Kreis) vier Schafe durch Bisse getötet und zwei Schafe verletzt. Anhand genetischer Proben konnte das Senckenberg Forschungsinstitut in Gelnhausen einen Wolf als Verursacher nachweisen. Weitere Untersuchungen zur Identität des Wolfs und seiner Herkunft sind in Bearbeitung. Der Schafhalter wurde informiert, dass er eine Entschädigung beantragen kann.

Seit Wiederausbreitung des Wolfes in Deutschland kommt es immer wieder zu wolfsverursachten Nutztierschäden. Eine wolfsabweisende Zäunung minimiert nachweislich das Risiko eines Wolfsübergriffs. Den Tierhalterinnen und Tierhaltern in Nordrhein-Westfalen wird dringend empfohlen, ihre Tiere mit geeigneten Zäunen wolfsabweisend zu sichern. Gemäß den Vorgaben der Förderrichtlinien Wolf ist eine entsprechende Förderung in den Wolfsgebieten und den umgebenden Pufferzonen möglich. Für nachweislich von einem Wolf verursachte Schäden an Nutztieren gewährt das Land Nordrhein-Westfalen gemäß Förderrichtlinien Wolf außerdem Billigkeitsleistungen als freiwillige Zahlung zur Minderung der mit Wolfsübergriffen verbundenen wirtschaftlichen Belastungen. In den Wolfsgebieten NRWs ist der Nachweis eines wolfsabweisenden Grundschutzes eine Voraussetzung für die Entschädigung bei Übergriffen auf Schafe, Ziegen und Gehegewild. Bei Schäden an Nutztieren außerhalb eines Wolfsgebiets ist ein wolfsabweisender Grundschutz vor der Gewährung einer Billigkeitsleistung nicht erforderlich.

Weidetierhalterinnen und -halter aus NRW können Fragen zum Herdenschutz an eine zentrale Servicehotline Herdenschutz bei der Landwirtschaftskammer NRW richten. Damit wird die Kontaktaufnahme zu den Expertinnen und Experten der Kammer vereinfacht. Besorgte und betroffene Tierhalterinnen und Tierhalter sind eingeladen, sich über die Hotline telefonisch über Herdenschutzmaßnahmen, aktuelle Fördermöglichkeiten und das Antragsverfahren zu informieren. Bei Bedarf können nach telefonischem Erstkontakt Vor-Ort-Beratungstermine vereinbart werden.

Die Durchwahl der Servicehotline Herdenschutz ist 0 29 45 / 98 98 98.

Quelle: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV)