Wolfsgebiet Eifel – Hohes Venn

Erneuter Nachweis des territorialen Wolfsrüden im Hohen Venn bei Monschau und Erstnachweis eines Wolfs im Nationalpark Eifel

Liegender Wolf (Symbolbild: Jean-Louis SERVAIS)

Am 13. August 2021 wurde im Hohen Venn bei Monschau ein Schaf von einem Wolf getötet. Genetische Untersuchungen der Abstrichproben durch das Senckenberg Forschungsinstituts Gelnhausen haben nachgewiesen, dass es sich um den Wolfsrüden mit der Kennung GW926m handelte, der sich seit 2018 vorwiegend im belgischen Teil des Hohen Venn bewegt und dort zusammen mit der Wölfin GW1943f in diesem Jahr ein Rudel gegründet hat. Die für das Wolfsmonitoring in Wallonien zuständigen Behörden bestätigten, dass am 25. Juni 2021 erstmals drei Wolfswelpen im Hohen Venn fotografiert werden konnten, die diesem Paar zuzuordnen sind. Zuletzt war das Wolfspaar am 24. März 2021 auf deutscher Seite im Raum Monschau genetisch nachgewiesen worden.

In den Morgenstunden des 06. August 2021 wurde im Nationalpark Eifel (Gemeinde Simmerath) ein Wolf beobachtet und gefilmt.  Die Videoaufnahmen wurden von der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW) geprüft. Dieser Wolf ist relativ dunkel und kontrastreich gefärbt. Wahrscheinlich handelte es sich um dasselbe Individuum, das bereits am 24. Mai 2021 im Hohen Venn auf belgischer Seite im Bereich Bullange – Bütgenbach fotografiert werden konnte. Die belgischen Behörden gehen davon aus, dass es sich um ein neu zugewandertes Individuum handelt. Ob sich dieser Wolf dauerhaft in der Region aufhalten wird, bleibt abzuwarten.

Den Halterinnen und Haltern von Schafen, Ziegen und Gehegewild im Wolfsgebiet Eifel – Hohes Venn und in der umgebenden Pufferzone wird empfohlen, ihre Tiere mit geeigneten Zäunen wolfsabweisend zu sichern. In den Wolfsgebieten und in den Pufferzonen werden Präventionsmaßnahmen wie beispielsweise die Anschaffung wolfsabweisender Elektrozäune zu 100 Prozent gefördert. Im Wolfsgebiet Eifel – Hohes Venn können gemäß Förderrichtlinien Wolf vom 03. Februar 2017, zuletzt geändert am 17. März 2020 nur dann Entschädigungsleistungen für nachweislich von einem Wolf getöteten Schafe, Ziegen oder Gehegewild gewährt werden, wenn ein wolfsabweisender Grundschutz vorhanden ist. Erläuterungen zu „Vorgaben zu wolfsabweisenden Präventionsmaßnahmen für Weidetiere und Gehegewild (Grundschutz i.S. der Förderrichtlinien Wolf)“ sowie Informationen zu Entschädigungsleistungen und Fördermöglichkeiten von Herdenschutzmaßnahmen bietet die Bezirksregierung Köln hier:
https://www.bezreg- koeln.nrw.de/brk_internet/leistungen/abteilung05/51/foerderung/wolf/index.html

Die Landwirtschaftskammer NRW bietet eine kostenlose Beratung zum praktischen Herdenschutz für alle Weidetierhalterinnen und -halter an: 
https://www.landwirtschaftskammer.de/landwirtschaft/tierproduktion/herdenschutz/weidetierschutz.htm

Weitere Informationen zum Wolfsgebiet Eifel – Hohes Venn und zu Wolfsnachweisen in Nordrhein-Westfalen sind zu finden unter https://wolf.nrw/wolf.

Bei Haus- und Nutztierschäden mit Wolfsverdacht ist es wichtig, innerhalb von 24 Stunden eine Probenahme für die genetische Auswertung zu sichern. Betroffene Tierhalterinnen und Tierhalter sind gebeten, sich unmittelbar nach dem Auffinden getöteter Tiere an das Landesumweltamt (LANUV) zu wenden.

Außerhalb der Geschäftszeiten und am Wochenende ist dies über die Nachrichtenbereitschaftszentrale des LANUV möglich: Tel.: 0201-714488, werktags steht die Zentrale des LANUV zur Verfügung: Tel.: 02361-305-0

Quelle: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen, 07. Oktober 2021, Recklinghausen