West-Nil-Virus auch im Jahr 2022 deutlich sichtbar

Erstmals wurde das Virus auch bei einem Seehund aus Berlin nachgewiesen, der daran verstarb

Auch Habichte wurden Opfer des West-Nil-Virus. (Symbolbild: Melani Marfeld)
Auch Habichte wurden Opfer des West-Nil-Virus. (Symbolbild: Melani Marfeld)

Im Jahr 2022 bestätigte das Nationale Referenzlabor für West-Nil-Virus-Infektionen am FLI 17 Fälle bei Pferden und 54 bei Wild- und Zoovögeln. Die Mehrzahl der Infektionen wurde wiederum in den Bundesländern Berlin, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Sachsen sowie einige in Thüringen nachgewiesen, Gebiete die bereits in den letzten Jahren betroffen waren.

Erstmals wurde eine Infektion bei einem Pferd im Großraum Hamburg bestätigt sowie zwei Infektionen bei Wildvögeln aus diesem Gebiet. Eine weitere Erkrankung wurde bei einem Pferd in Südwest-Mecklenburg (Landkreis LUP) festgestellt, das Tier hatte ebenfalls keine Reiseanamnese. Erstmalig waren zudem im Bundesland Sachsen der Landkreis Görlitz, im Bundesland Sachsen-Anhalt der Landkreis Altmarkkreis Salzwedel und im Bundesland Thüringen der Landkreis Kyffhäuserkreis betroffen.

Alle diese Nachweise deuten auf eine sichtbare Ausbreitung des Virus im Jahr 2022 hin.

Karte: Nachgewiesene Fälle von Infektionen mit West-Nil-Virus bei Vogel und Pferd, Stand 22.12.2022 (Quelle: FLI)
Karte: Nachgewiesene Fälle von Infektionen mit West-Nil-Virus bei Vogel und Pferd, Stand 22.12.2022 (Quelle: FLI)

Weiterhin wurde das Virus erstmals bei einem Seehund (Phoca vitulina) aus Berlin nachgewiesen, der infolge zentralnervöser Symptomatik verstarb.

Das West-Nil-Virus etablierte sich seit dem ersten Fall im Jahr 2018 vor allem in den oben genannten östlichen Bundesländern. Erfahrungsgemäß ist auch im Jahr 2023 mit Beginn der Stechmückensaison wieder mit Erkrankungsfällen bei Pferden und Vögeln zu rechnen.

Gemäß den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission Veterinärmedizin (StIKo Vet) am Friedrich-Loeffler-Institut sollten Pferde in den bereits betroffenen Gebieten und Pferde, die in betroffene Gebiete verbracht werden, vorab geimpft werden. Zur Anwendung an Vögeln sind derzeit keine Impfstoffe zugelassen. Gemäß der neuen EU-Tierarzneimittel-Verordnung ist es aber möglich, Pferdeimpfstoffe umzuwidmen. Das FLI führt erste Pilotstudien durch, die aufzeigen sollen, wie wertvolle Zoovögel vor einer Erkrankung geschützt werden können.

Informationen zu Infektionen bei Menschen stellt das hierfür zuständige Robert Koch-Institut zur Verfügung.

Quelle: FLI