Weitere Wolfsnachweise in Hünxe und Bottrop

Wolfsgebiet Schermbeck: Drei Welpen aus dem Schermbecker Rudel genetisch identifiziert

Wölfin mit drei Welpen (Symbolbild: iStock/mirceax)
Wölfin mit drei Welpen (Symbolbild: iStock/mirceax)

Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) bestätigt weitere Wolfsnachweise in Hünxe (Kreis Wesel) und in Bottrop. Alle genetischen Ergebnisse beruhen auf den Untersuchungen des Senckenberg Forschungsinstituts in Gelnhausen.

Am 30. Januar 2022 wurden in Hünxe zwei Schafe von Wölfen getötet und befressen. Die genetische Analyse hat ergeben, dass die territoriale Wölfin GW954f und der territoriale Rüde GW1587m gemeinsam an dem Vorfall beteiligt waren. Die betreffende Weide liegt in Hünxe-Buchholtwelmen westlich der Autobahn A3.Am 10. Februar 2022 wurde in Bottrop-Kirchhellen ein Rotwild-Schmaltier von Wölfen gerissen. Eine individuelle Zuordnung war nicht möglich, da sich die Speichelreste von mehreren Individuen aus dem Schermbecker Rudel vermischt hatten.

Am 12. Februar 2022 wurde in Bottrop ein Schaf vom Wolf getötet. Die betreffende Weide liegt östlich der Autobahn A31. Genetische Proben haben erstmals einen dritten Welpen des territorialen Wolfspaares aus dem Geburtsjahr 2021 nachgewiesen. Es handelt sich um ein männliches Jungtier mit der Kennung GW2551m. Bereits am 27. Juni 2021 waren der weibliche Welpe GW2307f und am 14. Dezember 2021 der männliche Welpe GW2428m erfasst worden.

Weitere neue Wolfsnachweise aus dem Wolfsgebiet Schermbeck, darunter genetisch bestätigte Kot- oder Urinspuren, bestätigte Fotofallenaufnahmen und Sichtbeobachtungen mit Foto oder Video, sind im Wolfsportal des LANUV NRW einsehbar https://wolf.nrw/wolf/de/nachweise/.

Seit 2018 sind den Wölfen im Territorium Schermbeck zahlreiche Nutztiere zum Opfer gefallen. Eine detaillierte Übersicht findet sich im Fachinformationssystem des LANUV NRW (Wolfsportal) https://wolf.nrw/wolf/de/management/nutztierrisse. Eine wolfsabweisende Zäunung minimiert nachweislich das Risiko eines Wolfsübergriffs. Den Tierhalterinnen und Tierhaltern im Wolfsgebiet Schermbeck und in der umgebenden Pufferzone wird dringend empfohlen, ihre Tiere mit geeigneten Zäunen wolfsabweisend zu sichern. Gemäß den Vorgaben der Förderrichtlinien Wolf ist in den Wolfsgebieten ist der Nachweis eines wolfsabweisenden Grundschutzes eine Voraussetzung für die Entschädigung bei Übergriffen auf Schafe, Ziegen und Gehegewild.

Quelle: LANUV