Schweiz: Zweiter Wolf aus dem Rudel im Val d’Hérens erlegt

Junger Rüde und junge Wölfin im Rahmen der vom Kanton Wallis erteilten Regulierungsbewilligung in der Nähe eines von Menschen bewohnten Gebietes erlegt

Die beiden erlegten Wölfe (Quelle: Kanton Wallis)
Die beiden erlegten Wölfe (Quelle: Kanton Wallis)

Der zweite Jungwolf des Rudels vom Val d’Hérens wurde am 17. März 2022 in der Region Evolène von den Wildhütern der Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere (DJFW) des Schweizer Kantons Wallis erlegt. Der Abschuss folgte auf die zwei Regulierungsabschüsse, die am 30. August 2021 vom Vorsteher des Departements für Sicherheit, Institutionen und Sport (DSIS), Frédéric Favre, angeordnet worden waren. Wie vom Bundesamt für Umwelt (BAFU) empfohlen, fand der Abschuss in der Nähe eines von Menschen bewohnten Gebietes statt. Die Genehmigung zur Regulierung war bis zum 31. März 2022 gültig.

In Übereinstimmung mit dem Konzept Wolf Schweiz wurde das erlegte Tier, ein junger Rüde, sofort zur Diagnose und Identifizierung an das Institut für Fisch- und Wildtiergesundheit der Universität Bern (FIWI) überstellt.

Junge Wölfin in der Region Nendaz geschossen

Ein erstes Tier, eine junge Wölfin, war bereits am 5. März 2022 in der Gegend von Nendaz von der kantonalen Wildhut erlegt worden.Auch dieses Tier wurde gemäß dem Konzept Wolf Schweiz zur Diagnose und Identifizierung an das Institut für Fisch- und Wildtiergesundheit der Universität Bern (FIWI) überwiesen.

Natürliche Scheu erhalten

Neben der Reduktion des Wolfsbestands hofft die Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere (DJFW) mit den Abschüssen auch eine abschreckende Wirkung erreicht zu haben, damit sich das Rudel nicht weiter in die Nähe von Siedlungen begibt und seine Auswirkungen auf die Weidewirtschaft begrenzt werden.

Hintergrund

Im August 2021 hatte das BAFU die Präsenz eines Rudels mit fünf Wolfswelpen und die Erfüllung aller Voraussetzungen für die Anordnung der Abschüsse nach der revidierten, am 15. Juli 2021 in Kraft getretenen, Verordnung zum Bundesgesetz über die Jagd (JSV), bestätigt. Die Wildhüter durften zwei junge Individuen aus dem Rudel entnehmen, wobei die Abschussquote die Hälfte der im Jahr geborenen Welpen nicht überschreiten durfte und die Elterntiere verschont bleiben mussten.

Quelle: Kanton Wallis