Reichlich Nachwuchs im Wolfsgebiet Oberbergisches Land

Wolfsrudel im Territorium Leuscheid hat 2021 erneut sieben Welpen

Wolfsrudel auf einem Felsen (Symbolbild: Sandra Dombrovsky)
Wolfsrudel auf einem Felsen (Symbolbild: iStock/Sandra Dombrovsky)

Am 04. September 2021 wurde das Leuscheider Rudel mit insgesamt zehn Individuen von einer Fotofalle erfasst. Nach Rücksprache mit der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW) wurden auf den Bildern zwei Altwölfe, ein Jährling und sieben Welpen im Alter von ca. vier Monaten erfasst. Mit hoher Wahrscheinlichkeit handelt es sich bei der Mutter der Welpen um die Wolfsfähe mit der Kennung GW1415f, die bereits im Vorjahr zusammen mit dem Rüden GW1159m Welpen aufgezogen hatte. Dieser Rüde war letztmalig am 07. Dezember 2020 im Landkreis Altenkirchen in Rheinland-Pfalz nachgewiesen worden und ist seither verschollen.

Spätestens seit März 2021 wird die Fähe von einem neu zugewanderten Wolfsrüden GW1896m begleitet. Sie wurden seitdem wiederholt gemeinsam an gerissenen Beutetieren identifiziert. Von den im Vorjahr geborenen sieben Wolfswelpen wurden in den vergangenen Monaten noch zwei Jährlingsfähen im Territorium Leuscheid nachgewiesen. Die Jährlingsfähe GW1999f wurde zuletzt am 12. August 2021 in der Verbandsgemeinde Altenkirchen/Flammersfeld an Wolfskot identifiziert, die Jährlingsfähe1955f zuletzt am 30. September 2021 in der Gemeinde Eitorf ebenfalls an Wolfskot.

Jungwölfe verlassen zu individuell unterschiedlichen Zeitpunkten und in der Regel spätestens im Alter von zwei Jahren das elterliche Territorium, wenn sie geschlechtsreif werden. Jährlinge beiderlei Geschlechts beteiligen sich bis zu diesem Zeitpunkt an der Versorgung der Welpen.

Im Territorium Leuscheid bewegen sich die Mitglieder des Rudels nach aktueller Kenntnis auf nordrhein-westfälischer Seite im Bereich der Stadt Hennef (Sieg) und der Gemeinden Eitorf und Windeck; auf rheinland-pfälzer Seite reicht das Territorium bis in die Verbandsgemeinden Altenkirchen-Flammersfeld und Asbach.

Wolfsterritorien habe in Deutschland eine Größe von durchschnittlich ungefähr 200 km².

In den vergangenen Monaten sind den Wölfen im Territorium Leuscheid zahlreiche Nutztiere (vorwiegend Schafe) zum Opfer gefallen. Eine detaillierte Übersicht findet sich im Wolfsportal https://wolf.nrw/wolf/de/management/nutztierrisse. Eine wolfsabweisende Zäunung minimiert nachweislich das Risiko eines Wolfsübergriffs. Den Halterinnen und Haltern von Schafen, Ziegen und Gehegewild im Wolfsgebiet Oberbergisches Land und in der umgebenden Pufferzone wird dringend empfohlen, ihre Tiere mit geeigneten Zäunen wolfsabweisend zu sichern.

Ab sofort können Weidetierhalter aus NRW, die sich wegen der aktuellen Wolfsrisse Sorgen um ihre Tiere machen, Fragen zum Herdenschutz an eine zentrale Servicehotline Herdenschutz bei der Landwirtschaftskammer NRW richten. Damit wird die Kontaktaufnahme zu den Experten der Kammer vereinfacht. Besorgte und betroffene Tierhalter sind eingeladen, sich über die Hotline telefonisch über Herdenschutzmaßnahmen, aktuelle Fördermöglichkeiten und das Antragsverfahren zu informieren. Bei Bedarf können nach telefonischem Erstkontakt Vor-Ort-Beratungstermine vereinbart werden.

Die Durchwahl der Servicehotline Herdenschutz ist 0 29 45 / 98 98 98.

Die Hotline ist von montags bis donnerstags in der Zeit zwischen 8 und 17 Uhr, freitags zwischen 8 und 13 Uhr besetzt. Darüber hinaus können rund um die Uhr Beratungstermine über den Anrufbeantworter der Hotline oder über die Mailadresse herdenschutz@lwk.nrw.de angefragt werden.

Bei Haus- und Nutztierschäden mit Wolfsverdacht ist es wichtig, innerhalb von 24 Stunden eine Probenahme für die genetische Auswertung zu sichern. Betroffene Tierhalterinnen und Tierhalter sind gebeten, sich unmittelbar nach dem Auffinden getöteter Tiere an das Landesumweltamt (LANUV) zu wenden. Außerhalb der Geschäftszeiten und am Wochenende ist dies über die Nachrichtenbereitschaftszentrale des LANUV möglich: Tel.: 0201-714488, werktags steht die Zentrale des LANUV zur Verfügung: Tel.: 02361-305-0

In den Wolfsgebieten und in den Pufferzonen werden Präventionsmaßnahmen wie beispielsweise die Anschaffung wolfsabweisender Elektrozäune zu 100 Prozent gefördert. Im Oberbergisches Land können gemäß Förderrichtlinien Wolf vom 03. Februar 2017, zuletzt geändert am 17. März 2020 nur dann Entschädigungsleistungen für nachweislich von einem Wolf getöteten Schafe, Ziegen oder Gehegewild gewährt werden, wenn ein wolfsabweisender Grundschutz vorhanden ist. Erläuterungen zu „Vorgaben zu wolfsabweisenden Präventionsmaßnahmen für Weidetiere und Gehegewild (Grundschutz i.S. der Förderrichtlinien Wolf)“ sowie Informationen zu Entschädigungsleistungen und Fördermöglichkeiten von Herdenschutzmaßnahmen bietet die Bezirksregierung Köln https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/leistungen/abteilung05/51/foerderung/wolf/index.html.

Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass sich die fachliche Antragsprüfung sehr aufwändig gestaltet, da häufig Nachfragen zu den eingereichten Anträgen erforderlich sind. Den Antragstellerinnen und Antragstellern wird daher dringend empfohlen, bereits im Vorfeld eines Förderantrags das kostenlose Beratungsangebot der Herdenschutzberatung der Landwirtschaftskammer zu nutzen. Mit dieser frühzeitigen Beratung lässt sich die Antragstellung und -prüfung erleichtern und somit das Bewilligungsverfahren insgesamt beschleunigen und dürfte somit auch im Interesse der antragstellenden Weidetierhaltungen liegen. https://www.landwirtschaftskammer.de/landwirtschaft/tierproduktion/herdenschutz/herdenschutz-nrw.htm

Weitere Informationen zum Wolfsgebiet Oberbergisches Land und zu Wolfsnachweisen in Nordrhein-Westfalen sind zu finden unter https://wolf.nrw/wolf.

Informationen zu Wolfsnachweisen in Rheinland-Pfalz sind auf der Seite der Stiftung Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz zu finden unter https://snu.rlp.de/de/projekte/woelfe/verbreitung-recht/wolfsnachweise-rlp/

Informationen zum genetischen Wolfsmonitoring des Senckenberg Forschungsinstituts Gelnhausen: https://www.senckenberg.de/de/presse/wolfsmonitoring-faq/

Informationen zu Vorkommen von Wölfen in Deutschland sind auf der Homepage der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW) zu finden: https://www.dbb-wolf.de/

Weitere Informationen zum Vorkommen und zum Verhalten des Wolfs in Deutschland auf der Homepage des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit https://www.bmu.de/themen/natur-biologische-vielfalt-arten/artenschutz/nationaler-artenschutz/der-wolf-in-deutschland/#c22616

Quelle: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen, 17. November 2021, Recklinghausen