Mehrere Wolfsrisse im östlichen bayerischen Alpenraum

Erneute Übergriffe auf Nutztiere in den Landkreisen Traunstein und Berchtesgadener Land. Wolf als Verursacher sehr wahrscheinlich.

Fünf Wölfe fressen an einem Stück Damwild (Symbolbild: InsaPictures)
Fünf Wölfe fressen an einem Stück Damwild (Symbolbild: InsaPictures)

Im östlichen bayerischen Alpenraum gab es in den letzten Tagen mehrere Nutztierrisse. Am 17.12.2021 wurden im Landkreis Traunstein in einem Wildgehege ein totes Stück Rotwild und am 18.12.2021 auf einer Weide zwei tote Ziegen aufgefunden. Am 19.12.2021 wurden im Landkreis Berchtesgadener Land auf einer Weide zwei tote und zwei schwer verletzte Schafe aufgefunden. Nach den Ergebnissen der ersten Rissbegutachtung war bei allen Fällen sehr wahrscheinlich ein Wolf beteiligt. Die zügige und umfassende Aufklärung der Sachverhalte läuft.

Mitglieder des Netzwerks Große Beutegreifer und Mitarbeiter des Bayerischen Landesamtes für Umwelt (LfU) haben dazu die Ereignisse vor Ort begutachtet und bereits genetische Proben genommen. Weitere Erkenntnisse werden von der Analyse der genetischen Spuren am nationalen Referenzlabor erwartet. Behörden, Interessenverbände und Vertreter von Nutztierhaltern wurden informiert. Das LfU nimmt die aktuellen Ereignisse und die damit verbundenen Sorgen der Tierhalter und der Bevölkerung vor Ort sehr ernst. Zusammen mit den Ereignissen vom Ende Oktober/Anfang November sollen diese von einer Expertenkommission zeitnah bewertet werden.

Die Orte der Übergriffe liegen innerhalb der „Förderrichtlinie Investition Herdenschutz Wolf“. Das LfU bittet dringend alle Nutztierhalter der Region, ihre Tiere wolfssicher unterzubringen z.B. durch Einstallung oder wolfsabweisende Zäunung. Darüber hinaus bittet das LfU, etwaige Übergriffe auf Nutztiere sowie auch weitere Beobachtungen unmittelbar dem LfU, Fachstelle Große Beutegreifer zu melden, damit unverzüglich weitere Schritte wie beispielsweise Rissbegutachtung und Probeentnahme für genetische Analysen veranlasst werden können. Um eine möglichst hohe Probenqualität und Verwertbarkeit der Ergebnisse – ggf. auch im Rahmen rechtlicher Verfahren – sicherzustellen, sollten Proben nur von vom LfU bestellten Personen entnommen werden.

Nutztierhalter, deren Flächen innerhalb der Förderkulisse liegen, können hier Material- und Montagekosten für die Einrichtung wolfsabweisender Zäune zu 100 % gefördert bekommen. Anträge sind bei den zuständigen Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu stellen.

Quelle: Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU), 20 Dezember 2021, Augsburg