Illegale Tötung des Starnberger Gänsegeiers

Bayerischer Jagdverband schließt sich Strafanzeige des LBV und der GLUS an

Ein Gänsegeier im Flug (Symbolbild: Christel SAGNIEZ)
Ein Gänsegeier im Flug (Symbolbild: Christel SAGNIEZ)

Nun herrscht Gewissheit im Fall des am 18. Januar in Starnberg von einem Jäger geborgenen, verendeten Gänsegeiers: Er ist illegal durch Einwirkung einer Schusswaffe zu Tode gekommen. Im Körper des Vogels wurde ein Geschoss gefunden.

Der Bayerische Jagdverband e. V. verurteilt die illegale Tötung von Greifvögeln aufs Schärfste. „In dieser Angelegenheit hat der BJV eine Null-Toleranz-Politik,“ so Präsident Ernst Weidenbusch „deshalb werden wir uns im ausdrücklichen Einvernehmen mit dem Vorsitzenden der Kreisgruppe Starnberg, Hartwig Görtler, der Strafanzeige gegen Unbekannt des LBV und der GLUS anschließen.“

Das Beschießen von Greifvögeln stellt eine Straftat dar. „Wir hoffen, dass die zuständigen Ermittlungsbehörden in der Lage, sind den Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen, „so Weidenbusch weiter, „ob Jagdscheininhaber oder nicht, derjenige, der dies vorsätzlich getan hat, ist ein Krimineller.“

Der BJV als anerkannter Naturschutzverband setzt sich vehement dafür ein, dass ein solcher Verstoß gegen das Naturschutzgesetz streng geahndet wird. Das betreffende Geschoss stamme aus der Waffe eines Straftäters, erklärt Weidenbusch weiter, mit diesem wurde – ob bleifrei oder nicht – die Tötungsabsicht des Schützen erfolgreich vollzogen. Die Bayerische Jägerschaft verzichtet vielerorts auch ohne entsprechende Gesetzesvorlage bereits freiwillig auf bleihaltige Munition.

Quelle: BJV