Hochwasser-Wiederaufbau von Waldwegen

NRW: Der Wiederaufbau durch Hochwasser und Starkregen geschädigter öffentlich zugänglicher Waldwege ist fortan auch im Privatwald zu 100 Prozent förderfähig. Wald und Holz NRW unterstützt bei Planung und Koordination.

Foto: Wald und Holz NRW
Foto: Wald und Holz NRW

Der Wiederaufbau durch Hochwasser und Starkregen geschädigter öffentlich zugänglicher Waldwege ist fortan auch im Privatwald zu 100 Prozent förderfähig. Darauf weisen das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz sowie das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung als Ergebnis einer gemeinsamen Abstimmung hin. Ein entsprechender Runderlass ist nun mit Veröffentlichung im Ministerialblatt in Kraft getreten.

Anträge können die Kommunen über ihren Wiederaufbauplan bzw. seine Aktualisierung ab sofort an die Bezirksregierungen richten. Die Kommunen übernehmen die finanzielle Abwicklung hinsichtlich der Beantragung der Fördermittel, Ausschreibung, Auftragsvergabe und Abrechnung der Aufbauhilfe. Die Regionalforstämter stehen bei der Umsetzung durch die Wegebauunternehmen bei und nehmen die Gewerke ab. Die Fördermittel dafür stammen aus dem Wiederaufbaufonds des Bundes.

Mit der neuen Förderzusage werden die Kommunen in die Lage versetzt, auch hochwasser- bzw. starkregengeschädigte Privatwege im Wald, die überwiegend Tourismus, Erholung aber auch dem Katastrophenschutz dienen, über die Aufnahme in ihre Wiederaufbaupläne zu erneuern beziehungsweise instand zu setzen.

Bei der Planung und Koordination der Arbeiten unterstützen Wiederaufbau-Beauftragte der Regionalforstämter von Wald und Holz NRW die Kommunen wie auch die Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer und wirken als Bindeglied. Hierzu beschäftigen die Regionalforstämter Hocheifel-Zülpicher Börde, Rureifel-Jülicher Börde, Rhein-Sieg-Erft, Märkisches Sauerland und Ruhrgebiet zusätzliche Kräfte. Zeitnah werden sie mit den Waldbesitzenden in Kontakt treten, um ihr Einverständnis für die Baumaßnahmen unter Regie der Kommunen einzuholen.

Bislang lag es an den Eigentümerinnen und Eigentümern der Waldgrundstücke, die Maßnahmen selbst zu organisieren, den Eigenanteil zu finanzieren und die Förderung zu beantragen. Für Wege, die zum Beispiel nicht öffentlich zugänglich sind, besteht dieses direkte Förderangebot im Rahmen der Wiederaufbaurichtlinie mit einer Quote von 80 Prozent auch weiterhin. Anträge hierzu nehmen die Regionalforstämter von Wald und Holz NRW entgegen. 

Für beide Angebote stehen zur Ansprache bei Wald und Holz NRW zur Verfügung:

• RFA Hocheifel-Zülpicher Börde, Eric Hannes, 02486 / 8010-29

• RFA Rureifel-Jülicher Börde, 02429 / 9400-0

• RFA Rhein-Sieg-Erft, Bärbel Zingsem, 02292 / 4181

• RFA Märkisches Sauerland, Simon Buschhaus, 02351 / 1539-18

• RFA Ruhrgebiet, Manuel Espey, 0209 / 94773-139

Quelle: Wald und Holz NRW