Herdenschutz vor dem Wolf auf Almen und Alpen oftmals nicht zumutbar möglich

Kaniber und Glauber verkünden erste „nicht zumutbar schützbare Weidegebiete“ in Bayern

Kühe auf einer Hochgebirgs-Alm an einem Bergsee in Bayern. (Symbolbild: André Beer)
Kühe auf einer Hochgebirgs-Alm an einem Bergsee in Bayern. (Symbolbild: André Beer)

Im bayerischen Alpenraum gibt es rund 1.400 anerkannte Almen und Alpen. Nach dem bisherigen Untersuchungsstand wurden die meisten Almen und Alpen und damit die darauf weidenden Tiere von einer Weideschutzkommission als „nicht zumutbar schützbar bewertet“. Die Karten mit den ersten nicht zumutbar schützbaren Weidegebieten sind unterhttps://www.lfu.bayern.de/natur/wildtiermanagement_grosse_beutegreifer/herdenschutz/weideschutzkommission/ einsehbar. Zukünftig sollen Landwirte und Fachstellen die Gebiete auch in der Online-Anwendung iBalis (Integriertes Bayerisches Landwirtschaftliches Informations-System) abrufen können.

Mit Blick auf die Ergebnisse der Weideschutzkommission sieht sich Kaniber bestätigt: „Unsere einzigartige Berglandschaft ist das Ergebnis der harten und unermüdlichen Arbeit unserer Bäuerinnen und Bauern. Ihre Tiere halten die Landschaft offen. Und die nutzen wir auch zur Erholung, Einheimische wie auch Gäste. Oft sind trotz aller Bemühungen präventive Maßnahmen zum Schutz vor Wolfsangriffen nicht zumutbar. Was wir von unseren Weidetierhalterinnen und -haltern verlangen, muss auch in der Praxis durchführbar bleiben.“ Glauber betont: „Weidetierhalter sind wichtige Partner bei der Erhaltung und nachhaltigen Nutzung von Lebensräumen in der bayerischen Kulturlandschaft. Es ist das klare Ziel der Staatsregierung, die für die Biodiversität so wichtige Weidetierhaltung auch bei Wolfsanwesenheit in Bayern flächendeckend und dauerhaft zu erhalten. In vielen alpinen Gebieten sind Herdenschutzmaßnahmen aber nur bedingt bis gar nicht umsetzbar. Durch die Bewertung „nicht zumutbar schützbarer Weidegebiete“ bringen wir die Vorgaben des Artenschutzes und die Belange der Weidewirtschaft in Einklang.“

Um den Bayerischen Aktionsplan Wolf umzusetzen, wurde eine Weideschutzkommission eingerichtet. Sie ist paritätisch aus Vertretern des Landesamts für Umwelt (LfU) und der Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) besetzt. Die Expertinnen und Experten haben nach festgelegten Kriterien die Möglichkeiten des Herdenschutzes in Weidegebieten der bayerischen Alpen untersucht und ihre Wirksamkeit und Zumutbarkeit fachlich bewertet. Dabei wurden zum einen Analysen von Daten des Geoinformationssystems (GIS) durchgeführt, zum anderen aber auch betroffene Landwirte bei Vor-Ort-Begehungen eingebunden. Neben einer elektrifizierten Einzäunung wurden auch die anderen Möglichkeiten des Herdenschutzes berücksichtigt. So wurde geprüft, ob die Weidetiere behirtet und über Nacht in einem Stall oder in einem Nachtpferch untergebracht werden können. Besonders in den traditionellen, weitläufigen Weidegebieten Bayerns kann beispielsweise Letzteres ein Problem sein.

Bei der Umsetzung der Kriterien für „nicht zumutbar schützbare Weidegebiete“ konzentriert sich die Weideschutzkommission derzeit auf die Berggebiete der Landkreise des Alpenraums. Weitergehende Aus- und Bewertungen in den Alpenlandkreisen werden in den nächsten Wochen folgen.

In nicht schützbaren Weidegebieten werden bei Übergriffen auf Nutztiere in ausgewiesenen Wolfsgebieten Ausgleichszahlungen auch ohne vorangegangene Herdenschutzmaßnahmen geleistet. Außerdem hat die höhere Naturschutzbehörde damit eine fachliche Bewertung für ihre Prüfung von Alternativen zu einer Entnahme zur Hand.

Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, 31. Oktober 2022, München