Gemeinsame Vereinbarung zur Afrikanischen Schweinepest abgeschlossen

Ab sofort gelten für NRW zusätzliche Präventivmaßnahmen

Ministerin Gorißen: Weiterhin wachsam und vorsorgend sein, um die Ausbreitung der Tierseuche in Nordrhein-Westfalen zu verhindern. (Symbolbild Bache mit Frischling: Sorin Tincu)
Ministerin Gorißen: Weiterhin wachsam und vorsorgend sein, um die Ausbreitung der Tierseuche in Nordrhein-Westfalen zu verhindern. (Symbolbild Bache mit Frischling: Sorin Tincu)

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) hat sich in den vergangenen Jahren in zahlreichen europäischen Ländern ausgebreitet. In Deutschland sind seit September 2020 mehrere Länder von der Tierseuche betroffen gewesen. In Nordrhein-Westfalen konnte bislang ein Ausbruch vermieden werden.

Damit auch weiterhin die Verbreitung des Virus in Haltungen verhindert wird, hat sich jetzt das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen im Rahmen einer gemeinsamen Vereinbarung mit der Landwirtschaftskammer, den Landwirtschaftsverbänden Rheinland und Westfalen-Lippe e.V., der Landesvereinigung Ökologischer Landbau NRW e.V. sowie mit den Tierärztekammern Nordrhein und Westfalen-Lippe auf zusätzliche Präventivmaßnahmen verständigt.

Ministerin Silke Gorißen: „Nordrhein-Westfalen ist im Kampf gegen die Afrikanische Schweinepest gut aufgestellt – und das soll in Zukunft auch so bleiben. Deshalb setzen wir weiterhin auf eine enge Kooperation und Vernetzung aller Akteure. Für noch mehr Schutz soll fortan eine strikte Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen mit wirksamem Monitoring sorgen – sowohl in Großbetrieben als auch bei Hobbyzüchtern. Darüber hinaus sollen Blutuntersuchungen bei Tieren intensiviert werden. So können Infektionen schnellstmöglich erkannt werden.“ Gorißen weiter: „Ich bedanke mich bei allen Beteiligten für die enge Zusammenarbeit im Kampf gegen die Afrikanische Schweinepest. Wir appellieren zugleich weiterhin an die Bürgerinnen und Bürger: Bitte seien Sie weiterhin besonders wachsam und halten Sie Vorsorge, um die Ausbreitung der Tierseuche in Nordrhein-Westfalen zu verhindern.“

Bei der gemeinsamen Vereinbarung über besondere Maßnahmen zur Prävention gegen die Verschleppung der Afrikanischen Schweinepest in nordrhein-westfälischen Beständen handelt es sich um eine Selbstverpflichtung der Branche. Nordrhein-Westfalen ist das erste Land, das eine solche Vereinbarung getroffen hat, basierend auf der Eigenverantwortung von Unternehmen gemäß Artikel 10 des Tiergesundheitsaktes der Europäischen Union.

Früherkennungssysteme werden intensiviert

Über die neue gemeinsame Vereinbarung wird geregelt, dass vorhandene Frühwarnsysteme auf ASP, darunter Blutuntersuchungen bei lebenden Schweinen mit unspezifischen Krankheitssymptomen, intensiviert werden. Durch regelmäßige virologische Untersuchungen von verendeten Tieren in Schweinehaltungen sollen zudem etwaige Infektionen schnellstmöglich erkannt und die Weiterverbreitung des Virus zwischen verschiedenen Betrieben frühestmöglich verhindert werden.

Biosicherheit weiterhin beachten

In der neuen Vereinbarung werden zudem alle Schweinehalterinnen und Schweinehalter in Nordrhein-Westfalen aufgerufen und verpflichtet, in ihren Haltungen aktuell erneut zu prüfen, ob alle notwendigen Maßnahmen ergriffen wurden, um den Eintrag der ASP in ihre Bestände zu verhindern und erforderlichenfalls Verbesserungsmaßnahmen zu ergreifen.

Die Tierseuchenkasse bietet zur Unterstützung einen kostenfreien E-Learning-Kurs zum Thema Biosicherheit für Schweinehaltungen an.(https://www.landwirtschaftskammer.de/landwirtschaft/tierseuchenkasse/aktuelles/elearning-biosicherheit.htm). Zusätzlich stehen die Veterinärämter für alle schweinehaltenden Betriebe in Nordrhein-Westfalen zur Verfügung, um kostenfreie amtliche Biosicherheitschecks durchzuführen.Die neue gemeinsame Erklärung kann auf www.mlv.nrw.de oder hier heruntergeladen werden.

Hintergrund

Die Tierseuche hat sich in den vergangenen Jahren in zahlreichen europäischen Ländern ausgebreitet. Deutschland ist seit September 2020 unmittelbar von der ASP betroffen. Zwischenzeitlich wurden in mehreren ostdeutschen Ländern über viertausend mit ASP infizierte Wildschweine aufgefunden. Seit dem ersten Auftreten der Tierseuche in der ostdeutschen Schwarzwildpopulation wurde die Infektion auch in mehreren deutschen Hausschweinebeständen nachgewiesen. Die Viruserkrankung ist für Menschen ungefährlich, führt aber zu enormem Tierleid. Für infizierte Wildschweine liegt die Sterblichkeitsrate bei nahezu 100 Prozent. Eine Weiterverbreitung der ASP auf die Schweinehaltung verursacht daher auch erhebliche Schäden für die ohnehin derzeit stark belasteten Wirtschaftszweige. Nordrhein-Westfalen verfügt nach Niedersachsen über die größte Schweinepopulation.

Erhöhte Achtsamkeit für Reisende

Die Ausbreitung der ASP kann auch durch ein achtsames Verhalten der Menschen verhindert werden. Denn der Erreger kann über Kleidung, Autoreifen oder Nahrungsmittel übertragen werden. Der Verzehr von Schweinefleisch ist absolut unbedenklich. Ein achtlos entsorgtes Wurstbrot kann hingegen für Tiere zum Problem werden. In nicht erhitzten Fleisch- und Wurstwaren kann der Erreger für Tiere monatelang infektiös bleiben. Gerade auf Rastplätzen entlang der Reiserouten zwischen Ost und West ist daher erhöhte Sorgfalt beim Umgang mit Lebensmitteln angezeigt. Straßen- und Autobahnmeistereien sind angehalten, weiterhin konsequent Zäune und Mülleimer zu kontrollieren, auf Wühlspuren von Wildschweinen zu achten und erforderliche Sicherungsmaßnahmen durchzuführen.

Quelle: Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen