Der Wolf in Baden-Württemberg

LJV Baden-Württemberg: der Wolf gehört unter den Schutz des JWMG

Ein Wolf im Schnee. (Symbolbild: Marcel Langthim)
Ein Wolf im Schnee. (Symbolbild: Marcel Langthim)

War dieser Sommer ein Vorbote für kommendes Ungemach? Ein Dutzend Mal fanden Tierhalter gerissene oder verletzte Tiere auf ihren Weiden im Schwarzwald vor. Darunter waren sogar sieben Rinder, die im Südschwarzwald von ein und demselben Wolf attackiert wurden. Trotz dieser jüngst zunehmenden Übergriffe auf Nutztiere in Nord- und Südschwarzwald ist die Situation in Baden-Württemberg vergleichsweise ruhig, denn Wölfe sind im Ländle noch rarer als anderswo. Neben drei fest ansässigen Wolfsrüden ziehen bislang nur einzelne Wanderwölfe immer wieder durch das Land. Damit hätte Baden-Württemberg die Chance, sich auf die von allen Experten erwartete Vermehrung der Wölfe besser vorzubereiten als andere Bundesländer.

Es ist deshalb nicht nachzuvollziehen, warum sich das Umweltministerium des Landes (M. f. Umwelt, Klima und Energiewirtschaft BW) einer Empfehlung zum Umgang mit dem Wolf im Wildtierbericht des Landes vehement verschließt, stattdessen aber einen Fang- und Entnahmetrupp mit anderen Bundesländern an den Jägern vorbei organisiert hat. Einer der wichtigsten Maßnahme aber, den Wolf in das Jagdrecht aufzunehmen, wie es in mehreren Bundesländern mittlerweile geschehen ist, verweigert sich das Umweltministerium dagegen.

Dabei liegt mit dem Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG) ein einmaliges Instrument vor. Es schafft einen verlässlichen Rechtsrahmen, und ermöglicht insbesondere in Baden-Württemberg ein abgestimmtes Handlungsmanagement zwischen Jagd und Naturschutz. Ziel des Wildtiermanagements unter dem JWMG ist eine ganzheitliche Herangehensweise, die allen Wildtieren, auch Luchs, Wolf und Rothirsch artgerechte Populationen und Verbreitung garantieren soll und andererseits Probleme mit Wildtieren wissensbasiert und proaktiv angeht. Gesellschaftliche Konflikte können somit abgemildert werden.

Jagdliches Wildtiermanagement nach dem JWMG bedeutet auch, den Menschen durch Berücksichtigung und Ausgleich der Interessen aller betroffenen Akteure einzubeziehen. Ein aktuelles Positivbeispiel dafür verkörpert ein anderes Großraubtier: die im Lande sehr seltenen Luchse sollen nach Plänen des Ministeriums für Ländlichen Raum Unterstützung durch ausgesetzte Artgenossen bekommen.

Eine Unterstellung unter das Schutzmanagement dient dem Wolf und steht nicht im Widerspruch zur europäischen FFH-Richtlinie. Deshalb: der Wolf gehört unter den Schutz des JWMG.

Quelle: Landesjagdverband Baden-Württemberg e.V.