„Bundesregierung stellt Jagdausübung in Deutschland grundsätzlich infrage“

Hans-Jürgen Thies: „Ampel-Regierung hat gestörtes Verhältnis zur Jagd!“

Hans-Jürgen Thies, MdB (Quelle: www.hans-juergen-thies.de)
Hans-Jürgen Thies, MdB (Quelle: www.hans-juergen-thies.de)

Nach 35 Jahren beendet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) unter Cem Özdemir, Bündnis 90/Die Grünen, die Mitgliedschaft der Bundesrepublik Deutschland im Internationalen Jagdrat (CIC).Eine vorherige Abstimmung mit den Koalitionspartnern FDP und SPD ist nicht erfolgt.

Die Antwort der Bundesregierung auf die Anfrage des Bundestagsabgeordneten und jagdpolitischen Sprechers der CDU/CSU–Bundestagsfraktion, Hans-Jürgen Thies, bringt die wahren Gründe für den Austritt der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das BMEL, aus dem CIC ans Licht.

Mit Schreiben vom 25.11.2022 erklärte die Staatssekretärin im Bundeslandwirtschaftsministerium Silvia Bender namens der Bundesrepublik Deutschland den Austritt Deutschlands aus dem Internationalen Rat zur Erhaltung des Wildes und der Jagd (CIC). Begründet wurde die Kündigung der seit 1988 bestehenden Staatsmitgliedschaft Deutschlands in der internationalen Organisation mit der Absicht der Bundesregierung, künftig anstelle institutioneller Förderungen vorrangig projektbezogene, zielgerichtete Förderungen zu bevorzugen.

Auf schriftliche Anfrage von Hans-Jürgen Thies, der auch Vizepräsident des Landesjagdverbandes NRW ist, nach den wahren Beweggründen für den Austritt, antwortete die parlamentarische Staatssekretärin im BMEL, Dr. Manuela Rottmann, mit Schreiben vom 30.11.2022, die Bewertung von Jagdtrophäen bilde einen Schwerpunkt der Arbeit des CIC, an der Trophäenjagd werde indessen „breite gesellschaftliche Kritik geübt“. Den Hauptgrund für den Austritt brachte die Staatssekretärin sodann wie folgt auf den Punkt: „Die Bejagung von zum großen Teil geschützten Arten widerspricht zudem der grundsätzlichen politischen Ausrichtung der Bundesregierung.“

Dazu erklärt Hans-Jürgen Thies, folgendes:

„Diese Aussage der Bundesregierung macht mich fassungslos, da sie die Jagdausübung in Deutschland grundsätzlich infrage stellt. Nach § 39 BNatSchG unterliegen nämlich alle wild lebenden Tiere dem allgemeinen Artenschutz. Dies betrifft auch die nach Bundes- und Landesrecht dem Jagdrecht zugeordneten Tierarten. Wenn die nachhaltige, an den Hegezielen des § 1 Abs. 2 Bundesjagdgesetz ausgerichtete Bejagung der heimischen Wildarten der grundsätzlichen politischen Ausrichtung der Bundesregierung widerspricht, dann gibt es offenkundig erheblichen Klärungsbedarf innerhalb der Bundesregierung. Ich kann mir nicht vorstellen, dass diese Position vom Koalitionspartner FDP und von Vizekanzler Lindner, der selbst Jagdscheininhaber ist, geteilt wird.“

„Ich erwarte jetzt dringend ein klares Bekenntnis der Bundesregierung zur Jagd in Deutschland, auch auf Kopfschmuck tragende Schalenwildarten. Ferner fordere ich die Bundesregierung auf, den Austritt Deutschlands aus dem CIC zu revidieren, denn ansonsten verliert sie nicht nur eine qualifizierte Informationsquelle, sondern auch eine wichtige Dialogplattform mit Experten und Wissenschaftlern aus allen Teilen der Welt“, fügte MdB Thies hinzu.

Quelle: LJV NRW