Brandenburgs Landwirtschaftsminister blockiert Fördermittel der Jägerschaft

Oberste Jagdbehörde verwehrt Mittel aus der Jagdabgabe und lehnt Anträge unter einem Vorwand ab. Verbändebündnis fordert Verlängerung der bisherigen Förderrichtlinie und verurteilt Vorgehen des Ministers.

Oberste Jagdbehörde verwehrt Mittel aus der Jagdabgabe und lehnt Anträge unter einem Vorwand ab. Verbändebündnis fordert Verlängerung der bisherigen Förderrichtlinie und verurteilt Vorgehen des Ministers. (Quelle: Canva/LJVB)
Oberste Jagdbehörde verwehrt Mittel aus der Jagdabgabe und lehnt Anträge unter einem Vorwand ab. Verbändebündnis fordert Verlängerung der bisherigen Förderrichtlinie und verurteilt Vorgehen des Ministers. (Quelle: Canva/LJVB)

Mit einem aktuellen Schreiben macht das Verbändebündnis aus Jagdkynologischer Vereinigung Brandenburg, dem Landesverband Berufsjäger Brandenburg, dem Jagdaufseherverband Brandenburg und dem Landesjagdverband Brandenburg, auf eine wiederholt auftretende Säumigkeit der Obersten Jagdbehörde aufmerksam. Bei Erteilung oder Verlängerung von Jagdscheinen zahlt jede Antragstellerin und jeder Antragsteller 25,- Euro Jagdabgabe je Jagdjahr, zusätzlich zu den übrigen anfallenden Gebühren. Diese Gelder sollen der gruppennützigen Verwendung dienen. Dazu zählen zahlreiche Projekte wie die Natur- und Umweltbildung, Biotopgestaltung, Artenschutz, das Jagdhundewesen, das Schießwesen, die jagdliche Öffentlichkeitsarbeit sowie zahlreiche andere Projekte und Unterstützungen der Jägerschaft.

„Es sind die Gelder aller Jagdscheininhaberinnen und Jagdscheininhaber in Brandenburg! Wir fordern eine Offenlegung der aktuellen und bisherigen Bilanzen. Dass keine Gelder mehr vorhanden sind, kann nicht den Tatsachen entsprechen“, sagt Dr. Dirk- Henner Wellershoff, Präsident des Landesjagdverbandes Brandenburg.

Die aktuelle Förderrichtlinie vom 1. April 2018 läuft am 31. März 2023 aus. Die Oberste Jagdbehörde war bisher nicht in der Lage, eine aktualisierte Richtlinie zur Abstimmung zu geben und somit zu gewährleisten, dass auch im kommenden Jahr die Antragsstellung und Bewilligung problemlos möglich ist. Derzeit werden seit Monaten die eingehenden Anträge abgelehnt, mit der Begründung, dass die Förderrichtlinie ausläuft – obwohl diese gemäß Paragraf 23 des Jagdgesetzes für Brandenburg (BbgJagdG) und der Richtlinie des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft zur Gewährung von Zuwendungen aus Mitteln der Jagdabgabe bis zum 31. März 2023 seine Gültigkeit hat.

Das Verbändebündnis verurteilt diese Vorgehensweise und fordert, die bisherige Förderrichtlinie zu verlängern und somit eine reibungslose Unterstützung laufender und geplanter Projekte zu gewährleisten. Für eine Überarbeitung und Aktualisierung der bestehenden Förderrichtlinie sehen sie den Landesjagdbeirat als geeignete Institution, um einen gemeinsamen Entwurf zur Abstimmung zu geben.

Quelle: Landesjagdverband Brandenburg (LJVB), 30. Dezember 2022, Michendorf