BMEL legt Förderung von Drohnen zur Rehkitzrettung neu auf

Anträge können bis zum 1. September 2022 gestellt werden

Rehkitz im hohen Gras. (Symbolbild: iStock/Anagramm)
Rehkitz im hohen Gras. (Symbolbild: iStock/Anagramm)

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) legt seine Förderung von Drohnen mit Wärmebildkameras zur Rehkitzrettung neu auf. Um den Einsatz dieser Technik und dadurch auch den Tierschutz auf der Wiese und im Stall voranzutreiben, hat das BMEL eine Förderung in Höhe von insgesamt drei Millionen Euro für das Jahr 2022 auf den Weg gebracht.In den vergangenen Jahren hat sich der Einsatz von Drohnen in Kombination mit Wärmebildtechnik im Bereich der Rehkitzsuche etabliert. Bisherige Erfahrungen zeigen, dass dies die mit Abstand effektivste Möglichkeit ist, um Rehkitze zu orten und vor dem sogenannten Mähtod zu retten. Derzeit werden Drohnen in Deutschland jedoch noch nicht flächendeckend eingesetzt, unter anderem, weil sie in der Anschaffung relativ teuer sind. Das BMEL hatte die Anschaffung von Drohnen für die Rehkitzrettung bereits in der Vergangenheit mit einem einjährigen Förderprogramm unterstützt.

Förderbedingungen:

Antragsberechtigt sind eingetragene Kreisjagdvereine, Jägervereinigungen auf Kreisebene in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins oder in der Rechtsform einer Körperschaft des öffentlichen Rechts oder andere eingetragene Vereine auf regionaler oder lokaler Ebene, zu deren Aufgaben die Pflege und Förderung des Jagdwesens oder die Rettung von Wildtieren, vorrangig von Rehkitzen, bei der Wiesenmahd (sog. Kitzrettungsvereine) gehören. Förderfähig sind Drohnen, die mindestens die nachfolgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Echtbildkamera mit integrierter/kompatibler Wärmebildkamera,
  • Mindestflugzeit von 20 Minuten,
  • Home-Return-Funktion.

Die Förderquote ist auf 60 Prozent der Investitionskosten und die maximale Förderhöhe auf 4.000 Euro pro Drohne festgelegt. Je Antragsteller werden maximal zwei Drohnen gefördert. Die Teilnahme an der Fördermaßnahme kann ab dem 25. Juli 2022 bis zum 1. September 2022 bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) beantragt werden.

Hintergrund:

Der Einsatz von Drohnen bietet die Möglichkeit, zeitsparend und effektiv Grünland- und Ackerfutterflächen insbesondere nach Rehkitzen abzusuchen und diese vor Verletzungen oder dem sogenannten Mähtod zu bewahren. Vegetations- und witterungsbedingt bleibt den Landwirtinnen und Landwirten nur ein kleines Zeitfenster, um ihre Flächen zu mähen. Hierbei sind Wildtiere in dichten Grasbeständen aber meist mit bloßem Auge nicht zu erkennen. Betroffen sind vor allem Rehkitze, da in ihren ersten Lebenswochen die erste Mähperiode des Grünlands ansteht. Rehkitze werden von ihren Müttern häufig in den dichten Beständen auf landwirtschaftlichen Flächen versteckt, weil sie im hohen Gras gut vor Räubern geschützt sind. Anstatt zu fliehen, verharren Kitze jedoch reglos auf dem Boden, wenn ihnen Gefahr droht. Schätzungen zufolge werden dadurch jedes Jahr tausende Rehkitze bei der Mahd verletzt oder sogar getötet.

Doch nicht nur die betroffenen Wildtiere sind dadurch gefährdet, sondern auch die Nutztiere im Stall, welche später das durch den Kadaver mit Giftstoffen kontaminierte Futter aufnehmen. Diese durch Bakterien erzeugten Giftstoffe können z.B. bei Rindern bis zum Tode führen.

Der Einsatz von Drohnen mit Wärmebildtechnik zur Wildtier-, insbesondere Rehkitzrettung, stellt aktuell die beste Alternative zu bisherigen Verfahren (z.B. Vergrämung, Begehung) dar, da sie deutlich effektiver und zeitsparender ist. Die Fördermaßnahme zur Anschaffung von Drohnen mit Wärmebildkameras zur Rehkitzrettung des BMEL im Jahr 2021 verlief sehr erfolgreich; es zeigte sich ein großes Interesse an der Maßnahme.

Das Antragsportal der BLE ist über www.ble.de/rehkitzrettung heute ab 15 Uhr erreichbar.

Weitere Informationen und den Link zur Antragstellung finden Sie hier: www.bmel.de/rehkitze

Quelle: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft