Bau des zweiten ASP-Zaunes wird fortgesetzt

Durch den Bau eines zweiten Schutzzaunes parallel zur ersten Trasse will Mecklenburg-Vorpommern einen ASP-Schutzkorridor einrichten, um die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest in Richtung Westen zu verhindern

Ein Wildschwein (Symbolbild: Tommy_Rau )
Ein Wildschwein (Symbolbild: Tommy_Rau )

Am kommenden Montag, den 25. Oktober 2021, werden die Bauarbeiten am zweiten ASP-Zaun entlang der deutsch-polnischen Grenze in einem Abstand von ca. 500 Metern parallel zum ersten Zaun fortgesetzt. Im August hatten Mitarbeiter des Forstamts Rothemühl mit dem Aufstellen des ersten Teilstücks südlich der A 11 begonnen. Nun wird der Zaunbau mit einem rund 17 Kilometer langen Teilabschnitt – von der BAB11 bis etwa an die B104 (Grenzübergang Linken) – weitergeführt. Landwirtschaftliche sowie öffentliche Zuwegungen bleiben durch den Einbau entsprechender Tore oder Gitterroste weiterhin passierbar.

„Durch den Bau eines zweiten Schutzzaunes parallel zur ersten Trasse bilden wir einen ASP-Schutzkorridor, in dem wir perspektivisch die Wildschweindichte maximal verringern und damit den Eintrag der ASP nach Mecklenburg-Vorpommern und die Ausbreitung der Seuche in Richtung Westen verhindern wollen“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus. Die Notwendigkeit einer solchen Pufferzone sei das Ergebnis fachlicher Abstimmungen zwischen dem Bundeslandwirtschaftsministerium, dem Friedrich-Loeffler-Institut, dem Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit und den Ländern Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern.

Den Baubeginn des zweiten Zaunes nimmt der Minister zum Anlass, um erneut an die Jägerinnen und Jäger im Land zu appellieren, die Jagd auf Wildschweine weiter auf hohem Niveau zu halten. Auch Schweinehalter sollten weiterhin wachsam sein und den Seuchenschutz in den Betrieben erhöhen, sagte Backhaus.

Die Planung der Zauntrasse und die Schaffung der erforderlichen rechtlichen Voraussetzungen vor Ort erfolgt durch den Landkreis Vorpommern-Greifswald. Die Finanzierung, der Bau und die Unterhaltung des Zauns übernimmt zunächst für die kommenden fünf Jahre das Land. Dafür hat die Landesregierung im September 5,8 Millionen Euro Landesmittel freigegeben. Die Pflege des Zaunes wird durch Mitarbeiter der Landesforstanstalt sichergestellt.

Quelle: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt des Landes Mecklenburg-Vorpommern, 22. Oktober 2021, Schwerin