Auszahlungssumme für Biberschäden erhöht

Bibermanagement in Bayern läuft seit über 10 Jahren

Biberschaden an einem Baum. (Symbolbild: Albrecht Fietz)
Biberschaden an einem Baum. (Symbolbild: Albrecht Fietz)

Im Rahmen des Bibermanagements hat das Bayerische Umweltministerium den Fonds zum Ausgleich von durch Biber verursachten Schäden erhöht. Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber betonte dazu heute in München: „Seit über 10 Jahren gibt es das Bayerische Bibermanagement. Ziel ist, die Bedürfnisse von Mensch und Natur in Einklang zu bringen. Das Bibermanagement beruht auf den vier Säulen Beratung, Prävention, Zugriffsmaßnahmen und Ausgleichszahlungen. Damit unterstützen wir besonders die Land-, Teich- und Forstwirtschaft. Die Ausgleichszahlungen tragen entscheidend zur Akzeptanz des Bibers bei. Deshalb haben wir den Entschädigungsfonds jetzt um 20 Prozent erhöht.“ Für den Ausgleich von Schäden aus dem Jahr 2021 stehen somit insgesamt 660.000 Euro zur Verfügung Die Auszahlung der Entschädigungen erfolgt ab sofort durch die Kreisverwaltungsbehörden.

Die Zuständigkeit für das Bibermanagement liegt bei den Kreisverwaltungsbehörden, die Entscheidungen zeitnah und vor Ort treffen können. Unterstützt werden diese von einer Bibermanagerin für Nord- und einem Bibermanager für Südbayern sowie rund 400 lokalen ehrenamtlichen, fachlich geschulten Biberberatern, die individuell vor Ort tätig sind. Vielfach können an die Situation angepasste Präventionsmaßnahmen Schäden verhindern. Ein Arbeitskreis des Obersten Naturschutzbeirats gibt zudem wichtige Hilfestellung bei der Lösung schwieriger Fallkonstellationen und der Weiterentwicklung des Managements.

Um durch Biber verursachte Konflikte und Schäden so gering wie möglich zu halten, hat das Umweltministerium vor mehr als zehn Jahren das Bayerische Bibermanagement etabliert. Wesentliche Grundlage hierfür sind die bayerischen „Richtlinien zum Bibermanagement“. Der Freistaat leistet im Rahmen des Bibermanagements freiwillige finanzielle Ausgleichszahlungen für von Bibern verursachte Schäden im Bereich der Land-, Teich- und Forstwirtschaft. Je nach Schadensaufkommen wird eine Ausgleichsquote berechnet und im Folgejahr ausgezahlt. Für das Jahr 2021 wurden im Rahmen des Bibermanagements Schäden in Höhe von insgesamt rund 935.000 Euro anerkannt. Am häufigsten fallen Schäden im Bereich der Forstwirtschaft an.

Der Biber ist europa- und bundesrechtlich besonders und streng geschützt und hat sich wieder in ganz Bayern angesiedelt. Es ist nicht zulässig, Biber generell zu bejagen oder beispielsweise den Bestand auf eine feste Obergrenze zu regulieren. Lassen sich Konfliktfälle nicht anders lösen als durch eine Entnahme, sieht das Artenschutzrecht im Einzelfall hierfür Ausnahmen auf Grundlage des Bundesnaturschutzgesetzes sowie der auf dem Bundesnaturschutzgesetz aufbauenden bayerischen Artenschutzrechtlichen Ausnahmeverordnung vor.

Der bayerische Biberbestand wird derzeit auf rund 22.000 Tiere in etwa 6.000 Revieren geschätzt.