ASP: Einschleppungsursache noch unklar

Minister Backhaus: „Ausbruch der ASP in Mecklenburg-Vorpommern ist eine Katastrophe für die ohnehin gebeutelten Schweinehalter“

Nach dem Ausbruch der ASP müssen in dem betroffenen Betrieb ca. 4.000 Schweine gekeult werden (Symbolbild: Peggychoucair)
Nach dem Ausbruch der ASP müssen in dem betroffenen Betrieb ca. 4.000 Schweine gekeult werden (Symbolbild: Peggychoucair)

Am Montag, den 15.11.2021, wurde in einem Schweinemastbestand in Vogelsang, Landkreis Rostock, die Afrikanische Schweinepest amtlich festgestellt (wir berichteten). Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises Rostock (VLA) hat den Betrieb gesperrt sowie eine Schutzzone im Radius von 3 Kilometern und eine Überwachungszone im Radius von 10 km um den Seuchenausbruchsbestand verfügt. Für alle Tierhalter im betroffenen Gebiet gelten strenge Vorschriften. Oberstes Ziel ist es, eine Verschleppung des Virus der ASP in andere Schweinebestände und in den Wildschweinebestand zu verhindern.

„Wir haben es mit einem Punkteintrag mitten in Mecklenburg-Vorpommern zutun, ohne dass dem Ausbruch im Hausschweinebestand ein Nachweis in der Wildschweinpopulation vorausgegangen ist. Das hat es so in Deutschland noch nicht gegeben und ist auch für uns zum aktuellen Zeitpunkt nicht nachvollziehbar. Selbstverständlich arbeiten unsere Epidemiologen mit Hochdruck daran, die Einschleppungsursache festzustellen“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus.

Der betroffene Betrieb hält ca. 4.000 Mastschweine, die morgen durch ein Spezialunternehmen tierschutzgerecht getötet werden. Am Wochenende waren mehrere Tiere in dem Betrieb erkrankt und verendet. Daraufhin wurden in Absprache mit dem behandelnden Tierarzt Kadaver zur Untersuchung in das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF) verbracht. Dort wurde gestern das ASP-Virus nachgewiesen – die Bestätigung durch das nationale Referenzlabor, am Friedrich-Loeffler-Institut auf der Insel Riems erfolgte gestern Abend.

In der eingerichteten Sperrzone, bestehend aus Schutzzone und Überwachungszone, werden die Schweinehaltungen nun durch Amtstierärzte und Amtstierärztinnen klinisch untersucht und beprobt.  Das betrifft etwa 20 Haltungen. 

Minister Backhaus wies darauf hin, dass es in diesem Gebiet Verbringungsverbote für Schweine und Erzeugnisse von Schweinen (einschließlich von Wildschweinen) gibt. Ausnahmemöglichkeiten seien streng reglementiert.

„Wir wissen, dass der betroffene Betrieb in Verbindung mit einer Sauenzuchtanlage im Landkreis Vorpommern-Rügen und zwei weiteren Mastbetrieben im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte steht. Diese Kontaktbetriebe werden nun durch die jeweils zuständigen VLÄ ebenfalls engmaschig überwacht“, betonte Backhaus. Bisher gäbe es dort aber keine Hinweise auf ASP. Auch anderswo im Land habe die präventive Beprobung von Haus- und Wildschweinen bislang keine Hinweise auf weitere Infektionsherde gegeben. Allein im nun betroffenen Landkreis Rostock seien in diesem Jahr 890 Hausschweine und 40 Wildschweine stichprobenartig beprobt und untersucht worden – bisher ohne Nachweis des ASP-Virus.

Minister Backhaus betonte, dass der Ausbruch der ASP in Mecklenburg-Vorpommern für die ohnehin gebeutelten Schweinehalter eine Katastrophe sei. Er erneuerte seine Forderung an den Bund, mit allen verfügbaren Ressourcen die Entwicklung eines Impfstoffes gegen die ASP voranzubringen.

Quelle: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt des Landes Mecklenburg-Vorpommern, 16. November 2021, Schwerin