ASP: aktuelle Informationen und Beprobung

Um einen flächendeckenden Ausbruch der ASP in Rheinland-Pfalz zu verhindern bzw. diesen frühzeitig zu erkennen, ruft der Landesjagdverband dazu auf, auf die Notwendigkeit der Fallwildbeprobung zu reagieren und dies unter der Jägerschaft zu kommunizieren.

Probenröhrchen (Quelle: LJV Rheinland-Pfalz)
Probenröhrchen (Quelle: LJV Rheinland-Pfalz)

Die Autoren des Artikels mit dem Titel „Früherkennung der Afrikanischen Schweinepest in einer Wildschweinpopulation: Ein rheinland-pfälzisches Szenario“, u.a. Dr. Ulf Hohmann (FAWF) und Dr. Julia Blicke (MKUEM), kommen zu dem Schluss, dass bei einem potenziellen ASP-Ausbruch in RLP rund 3-4 Monate verstreichen würden, bis das Virus tatsächlich nachgewiesen würde.

Binnen dieser Zeit wären dann bereits mehr als 5.000 ha Fläche vom Virus betroffen und die Situation damit kaum bzw. nur noch schwerlich zu beherrschen. Da die Früherkennung das Schlüsselelement bei der erfolgreichen Bekämpfung der ASP darstellt (Guberti et al. 2020, EFSA 2021), sind wir auf Ihre Unterstützung angewiesen.

Jeder Wildschweinkadaver, jedes verunfallte Wildschein sowie jedes erlegte Wildschwein, das sich vor dem Schuss auffällig verhält oder Auffälligkeiten an den Organen aufweist, muss beprobt werden.

Je früher die ASP erkannt wird, desto kleiner kann das Kerngebiet, d.h. die infizierte Zone, ausfallen.

Seit 2017 ist der Anteil des auf ASP beprobten Fallwildes in Rheinland-Pfalz zwar bereits von 13 % auf 29 % im Jagdjahr 2019/2020 angestiegen, dennoch gibt es leider einige Regionen in Rheinland-Pfalz, in denen zum einen kaum Fallwild gemeldet wurde und zum anderen kaum ASP-Beprobungen durchgeführt wurden. In Rheinland-Pfalz wurden im Jagdjahr 2019/20 rund 10 % des tatsächlichen Fallwildes (kein Verkehrsfallwild) gemeldet, von diesen 10 % wurden wiederum nur 54 % auf ASP untersucht (Hohmann et al. 2021).

Diese unzureichende Beprobung lässt laut den Autoren darauf schließen, dass die Kommunikation zwischen den Veterinärbehörden und der Jägerschaft optimiert werden müsste und die Jägerinnen und Jäger nur sehr unzureichend über die Notwendigkeit des Beprobens informiert sind.

Um einen flächendeckenden Ausbruch der ASP in Rheinland-Pfalz zu verhindern bzw. diesen frühzeitig zu erkennen, rufen wir Sie daher dazu auf, auf die Notwendigkeit der Fallwildbeprobung zu reagieren und dies unter der Jägerschaft zu kommunizieren.

Alle wichtigen Informationen zur ASP und der Beprobung von Fallwild finden Sie auf folgenden Seiten:

https://lua.rlp.de/de/unsere-themen/lexikon/lexikon-a/afrikanische-schweinepest/

https://mkuem.rlp.de/de/themen/tiere-und-tierwohl/tiergesundheit-tierseuchenbekaempfung/afrikanische-schweinepest-asp/

https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/afrikanische-schweinepest/

Das Merkblatt zur Entnahme der Proben finden Sie hier, den Probenbegleitschein hier.
Das Probenahmematerial erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Veterinäramt.

Quelle: Landesjagdverband Rheinland-Pfalz e.V., 29. Oktober 2021, Gensingen